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Pressemitteilung vom 29.10.2025    

Neue Fördermöglichkeiten für Sportstätten - Auch Vereine können profitieren

Das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)" bietet eine bedeutende Unterstützung für die Modernisierung und energetische Sanierung von Sportanlagen in Deutschland. Vereine sollten sich jetzt gut informieren, denn auch vereinseigene Anlagen können profitieren.

Symbolbild (Quelle: Pixabay)

Koblenz. Mit dem neuen Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)" stellt der Deutsche Bundestag 333 Millionen Euro für die Jahre 2025 und 2026 bereit, um die Modernisierung und energetische Sanierung von Sportanlagen bundesweit zu fördern. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK).

Gefördert werden umfassende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an kommunalen sowie vereinseigenen Sportstätten von besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Dazu gehören Sporthallen, Sportplätze, Freibäder, Tennisanlagen und weitere Sportfreianlagen.

Antragsteller muss die Kommune sein
Monika Sauer, Präsidentin des Sportbundes Rheinland, hebt hervor: "Das Programm bietet eine große Chance für unsere Sportvereine." Sie weist darauf hin, dass Anträge zwar ausschließlich von den Kommunen gestellt werden können, aber vereinseigene Anlagen förderfähig sind, sofern die Kommune als Antragsteller auftritt. Vereinen wird empfohlen, frühzeitig das Gespräch mit ihrer Kommune zu suchen.

Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den förderfähigen Gesamtausgaben. Kommunen in Haushaltsnotlage können sogar bis zu 75 Prozent Förderung erhalten. Die Fördersumme muss mindestens 250.000 Euro betragen und kann bis zu 8 Millionen Euro umfassen. Der Eigenanteil der Kommunen liegt somit zwischen 25 und 55 Prozent der Gesamtkosten. Eine Kombination der Förderung mit Landesmitteln oder Programmen anderer öffentlicher Fördergeber ist möglich, jedoch ist eine Doppelförderung mit weiteren Bundesmitteln ausgeschlossen.



Frist bis zum 15. Januar 2026
Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 über das digitale Förderportal des Bundes einreichen, das am 10. November 2025 freigeschaltet wird. Über die eingereichten Projektskizzen entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Februar 2026. Ab dem 3. November 2025 richtet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Telefon-Hotline für Fragen zum Programm ein. Zudem stehen auf der Website des BBSR ausführliche FAQs und weiterführende Informationen bereit, die auch über die Homepage des Sportbundes Rheinland zugänglich sind. (PM/Red)


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