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Pressemitteilung vom 27.10.2025    

Vogelgrippe-Verdacht im Westerwaldkreis: Maßnahmen und Empfehlungen

Im Westerwaldkreis wurden mehrere tote Kraniche entdeckt, die möglicherweise an der Vogelgrippe erkrankt sind. Die Behörden rufen zur Vorsicht auf und geben konkrete Handlungsempfehlungen für Geflügelhalter.

Auch in Müschenbach wurde ein Kranich gefunden. (Foto: Carsten Hüsch)

Westerwaldkreis. Die Zahl der Geflügelpestfälle, umgangssprachlich auch als Vogelgrippe bekannt, nimmt bundesweit zu, insbesondere während des Wildvogelzugs. Im Westerwaldkreis wurden bisher etwa 20 tote Kraniche gemeldet, von denen vier zur Untersuchung ins Landesuntersuchungsamt (LUA) nach Koblenz gebracht wurden. Drei dieser Proben ergaben positive Testergebnisse, die als Verdachtsfälle gelten, jedoch noch vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigt werden müssen. Um eine Ausbreitung zu verhindern, sammelt das Veterinäramt alle erreichbaren Tiere ein, sofern dies ohne Gefahr für das Personal möglich ist. Am Dreifelder Weiher erschweren nach dem Ablassen des Wassers verbleibender Morast die Bergung der Kraniche.

Funde melden
Die Veterinärverwaltung des Westerwaldkreises bittet die Bevölkerung, auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln dem amtstierärztlichen Dienst zu melden. Diese Tiere sollten nicht berührt oder geborgen werden. Meldungen können innerhalb der Dienstzeiten unter der Telefonnummer 02602 124 555 erfolgen, außerhalb der Dienstzeiten nimmt die Polizei Hinweise entgegen.



Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter
Geflügelhalter werden aufgefordert, besondere Wachsamkeit walten zu lassen und die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Dazu gehört der Schutz des Geflügels vor Kontakt mit Wildvögeln, das Tragen von stallspezifischem Schuhwerk und Schutzkleidung sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion. Auch Fütterung und Tränkung sollten ausschließlich im Stall und mit Leitungswasser erfolgen. Zudem sollte der Zugang zur Geflügelhaltung gesichert sein, und regelmäßige Schadnagerbekämpfungen sind durchzuführen.

Weitere Hinweise
Das Veterinäramt erinnert daran, dass Halter von Hühnern, Enten, Gänsen und anderen Vögeln ihre Bestände bei der Kreisverwaltung anzeigen müssen, falls dies noch nicht geschehen ist. Eine erhöhte Sterblichkeit oder neurologische Symptome bei den Tieren sollten umgehend dem amtstierärztlichen Dienst gemeldet werden. (PM/Red)


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