Pressemitteilung vom 18.10.2025
Grüner Strom mit dunklen Schatten: Das kontroverse Windkraftprojekt im Westerwald
Im Westerwald sorgt ein geplantes Windkraftprojekt für hitzige Diskussionen. Sieben Windindustrieanlagen sollen in einem sensiblen Waldgebiet zwischen Helferskirchen und Siershahn entstehen. Die Naturschutzinitiative e.V. erhebt schwere Vorwürfe gegen die Energieversorgung Mittelrhein AG.

Quirnbach/Helferskirchen. Die Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) plant die Errichtung von sieben Windindustrieanlagen mit einer Höhe von fast 300 Metern und einem Rotordurchmesser von etwa 180 Metern im Waldgebiet zwischen Helferskirchen, Leuterod, Vielbach, Quirnbach und Siershahn. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) kritisiert das Vorhaben scharf. Laut Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI, und Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI, sei das Projekt ein Beispiel für "Maß- und Rücksichtslosigkeit" gegenüber Mensch und Natur.
Die NI hebt hervor, dass zwei der geplanten Anlagen in einem FFH-Gebiet ("Westerwälder Kuppenland") errichtet werden sollen, das einen hohen Naturschutzwert hat. Die erforderlichen Rodungen und der Ausbau von Zufahrtsstraßen würden das Schutzgebiet erheblich beeinträchtigen. Zudem sieht die Regionalplanung keine Vorrangflächen für Windkraft in diesem Gebiet vor. Auch der "Fachbeitrag Artenschutz" der Landesregierung spricht sich gegen den Bau aus, da das Gebiet wichtig für den Rotmilan und Fledermäuse sei.
Ein weiteres Problem stellt die Nähe zu geschützten Quellbächen dar. Mindestens zwei Anlagen sollen so nah an diesen Bächen errichtet werden, dass deren naturnaher Charakter gefährdet ist. Eine Anlage liegt sogar in einem Wasserschutzgebiet, was bei einer Havarie die Trinkwasserversorgung beeinträchtigen könnte.
Die NI kritisiert auch die Zerstörung des Waldökosystems durch den Bau von Zufahrtswegen und Kabeltrassen. Diese Maßnahmen würden das Waldinnenklima verändern und könnten in warmen Jahren zu weiterem Waldzerfall führen. Trotz der Aussagen der evm, planungsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen, sieht die NI die Belange der Natur und der Bürger nicht ausreichend geschützt. (PM/Red)
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