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Nachricht vom 13.10.2025    

Rheinland-Pfalz: Neue Bestattungsregeln sorgen für Diskussionen

Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz, das seit Ende September gilt, sorgt für hitzige Debatten. Es erlaubt innovative Bestattungsformen und wird als das liberalste Gesetz seiner Art in Deutschland angesehen. Dennoch stößt es auf gemischte Reaktionen.

Hauptfriedhof Mainz. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa

Mainz. Flussbestattungen, Diamanten aus der Asche Verstorbener und Urnen im Wohnzimmer - das sind einige der Möglichkeiten, die das neue rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz bietet. Während einige diese Regelungen als zeitgemäße Anpassung begrüßen, gibt es auch kritische Stimmen. Besonders kirchliche und fachliche Kreise diskutieren über die gesellschaftlichen Folgen und die Frage nach der Balance zwischen Individualisierung und Tradition.

Die pfälzische Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst sieht in dem Gesetz eine notwendige Anpassung an den Wandel der Bestattungskultur. "Bestattungskultur verändert sich mit der Zeit - das neue Gesetz trägt dem Rechnung, ohne die Tradition infrage zu stellen", erklärt Wüst. Sie begrüßt insbesondere die Neuregelungen zur Bestattung von Sternenkindern und die Einführung von Tuchbestattungen als reguläre Option.

Jedoch warnt Wüst vor einer zunehmenden Privatisierung des Abschieds. "Abschiede gehören in die Gemeinschaft - sie sind Orte von Würde, Anteilnahme und Halt", sagt sie und spricht sich gegen Trends wie Erinnerungsdiamanten oder Urnen in Wohnungen aus. Die Evangelische Kirche plant, ihre Seelsorgerinnen und Seelsorger weiterhin zu unterstützen, um Menschen gut begleiten zu können.



Auch Bischof Peter Kohlgraf zeigt sich differenziert. Er lobt den Fortschritt bei der Bestattung von Sternenkindern, mahnt jedoch, dass Tod und Sterben keine rein privaten Angelegenheiten seien. "Bestattung und Gedenken sind Akte gesellschaftlicher Solidarität", betont er.

Hermann Hubing vom Landesinnungsverband für das Bestatterhandwerk kritisiert hingegen das Gesetz scharf. Er bemängelt die Aufhebung des Friedhofszwangs und die Möglichkeit von Flussbestattungen. Auch die "Urne to go"-Option sieht er kritisch, da dadurch ein frei zugänglicher Trauerort fehle.

Der Fischökologe Frank Steinmann äußert Bedenken hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen von Flussbestattungen. Zwar sieht er keine akuten Risiken für Fische, doch empfiehlt er begleitende Untersuchungen zu möglichen Langzeiteffekten, insbesondere durch Schwermetalle.

In der politischen Debatte am 11. September gingen die Meinungen auseinander. CDU-Abgeordneter Christoph Gensch kritisierte das Gesetz scharf, während Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) betonte, dass das Gesetz den Menschen Halt und Würde gebe, ohne ihnen Vorschriften zu machen. Das Gesetz trat am 27. September in Kraft. (dpa/bearbeitet durch Red)


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