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Pressemitteilung vom 29.09.2025    

Erblicher Darmkrebs: Früherkennung und Beratung in der Aktionswoche des BRCA-Netzwerks

Was tun, wenn ein Verdacht auf erblichen Darmkrebs besteht? Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums bietet im Rahmen der Aktionswoche "Vererbbarer Krebs" des BRCA-Netzwerks umfassende Informationen und Unterstützung für Betroffene und deren Angehörige.

Symbolbild.

Heidelberg. Wer nahe Angehörige hat, die an Darmkrebs erkrankt sind, macht sich möglicherweise Sorgen über ein erhöhtes persönliches Risiko durch eine erbliche Veranlagung. Anlässlich der zweiten Aktionswoche "Vererbbarer Krebs" des BRCA-Netzwerks beleuchtet der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) das Thema erblicher Darmkrebs anhand typischer Fragestellungen. Eine häufig gestellte Frage lautet: "Kürzlich wurde bei meiner Mutter im Alter von 48 Jahren Darmkrebs festgestellt. Bei mir wächst die Sorge, dass auch ich ein höheres Darmkrebsrisiko haben könnte. Ich werde dieses Jahr 28, habe aber gelesen, dass ich als Mann frühestens mit 50 eine Darmspiegelung machen lassen kann - kann ich nicht bereits jetzt zur Vorsorge gehen?" Solche Fragen erreichen den Krebsinformationsdienst regelmäßig. Die Ärztinnen und Ärzte des Dienstes stehen täglich von 8 bis 20 Uhr telefonisch unter 0800-420 30 40 oder per E-Mail unter krebsinformationsdienst@dkfz.de bereit, um kostenlos und gut verständlich Auskunft zu geben.

Von allen Menschen mit Darmkrebs sind nur etwa vier Prozent von einer erblichen Form betroffen. Hinweise auf eine erbliche Form können vorliegen, wenn beispielsweise drei enge Angehörige an Darmkrebs, Gebärmutterkörperkrebs oder Magenkrebs erkrankt sind oder wenn Elternteile zum Zeitpunkt der Diagnose jünger als 50 Jahre waren. In solchen Fällen ist es möglich, dass Veränderungen im Erbgut vorliegen. Diese genetischen Veränderungen können dazu führen, dass Zellen schneller wachsen oder sich häufiger teilen, was schließlich zu Krebs führen kann.

Ein Verdacht auf erblichen Darmkrebs kann bei Betroffenen durch standardmäßige Untersuchungen entstehen, etwa durch Darmspiegelungen oder molekulare Untersuchungen des Tumorgewebes. Fachärzte prüfen dann oft auch das Blut des Patienten, um vererbbare Genveränderungen nachzuweisen. Liegt eine solche Veränderung vor, können auch Angehörige im Rahmen einer humangenetischen Beratung entscheiden, ob sie sich testen lassen möchten. Kinder von betroffenen Anlageträgern haben eine 50-prozentige Wahrscheinlichkeit, die Genveränderung zu erben. Sollten keine Genveränderungen nachgewiesen werden können oder sind Krebserkrankte in der Familie bereits verstorben, können sich Angehörige an Haus- oder Fachärzte wenden, die gegebenenfalls an spezialisierte Zentren mit humangenetischen Beratungsstellen überweisen.



Bei der humangenetischen Beratung wird erklärt, was erblicher Krebs bedeutet und wie hoch die Wahrscheinlichkeit für den Angehörigen ist, tatsächlich an Krebs zu erkranken. Nach der Beratung bleibt ausreichend Zeit, um sich für oder gegen einen Gentest zu entscheiden. Zeigt der Gentest eine Veranlagung, kann dieses Wissen belastend sein, doch psychologische Unterstützung und Selbsthilfegruppen stehen bereit. Zudem wird ein individuelles Vorsorgekonzept erstellt, das auch regelmäßige Darmspiegelungen umfasst. Die Kosten für genetische Beratung und Tests werden bei begründetem medizinischem Verdacht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Der Krebsinformationsdienst betont: "Da Ihre Mutter in einem Alter unter 50 Jahren an Darmkrebs erkrankt ist, begründet das auch für Sie als direkten Nachkommen grundsätzlich einen ersten medizinischen Verdacht auf eine erbliche Ursache. Wichtig ist aber zunächst zu wissen, ob bei Standarduntersuchungen im Rahmen der Krebsbehandlung Ihrer Mutter Befunde aufgefallen sind, die auf erblichen Darmkrebs hinweisen. Ist das der Fall, dann kann eine mögliche Genveränderung am besten bei Ihrer Mutter nachgewiesen werden. Für Sie als Sohn ist eine humangenetische Beratung und ein persönliches Vorsorgekonzept sinnvoll, das auch deutlich vorgezogene Darmspiegelungen (meist 10 Jahre vor dem Erkrankungsalter des Elternteils) und gegebenenfalls auch engmaschigere Untersuchungsintervalle umfasst." PM/Red


Mehr dazu:   Gesundheitsversorgung  
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