Handy-Blitzer bald im gesamten Rheinland-Pfalz im Einsatz
Die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer soll in Rheinland-Pfalz künftig noch stärker überwacht werden. Das Innenministerium plant den flächendeckenden Einsatz von Handy-Blitzern, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen.

Mainz. Handy-Blitzer sollen in Rheinland-Pfalz flächendeckend eingesetzt werden. Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt plant das Innenministerium, alle Polizeipräsidien im Land mit sogenannten Monocams auszustatten, wie ein Sprecher auf Anfrage der dpa mitteilte. Seit April 2025 ist das Bundesland im Besitz einer Monocam, die zuletzt vom Mainzer Polizeipräsidium auf der A60 bei Ingelheim verwendet wurde. Die Standorte wechseln regelmäßig, und durchschnittlich wurden täglich etwa zehn Fahrer mit Handy am Steuer erwischt.
Das Fazit der Testphase ist positiv: Die Kameras und die dazugehörige Software funktionieren gut, so der Sprecher. Nun sollen die fünf regionalen Polizeipräsidien in Mainz, Trier, Kaiserslautern, Ludwigshafen und Koblenz jeweils eine Monocam erhalten. Die Entscheidung über die Einsatzorte liegt bei den Präsidien; dennoch ist es Pflicht, die Autofahrer durch Schilder auf die Handy-Blitzer hinzuweisen.
"Die Beschaffung eines solch speziellen Gerätes nimmt einige Zeit in Anspruch", erklärte der Sprecher. "Wir sind zuversichtlich, dass das zeitnah erfolgt." In der Zwischenzeit wird ein Gerät der niederländischen Polizei an verschiedenen Standorten eingesetzt.
Bei der Monocam handelt es sich um eine Kamera, die in den Niederlanden schon länger genutzt wird. Sie analysiert Bilder von Fahrzeugen mittels Software, um festzustellen, ob ein Fahrer oder eine Fahrerin einen Handyverstoß begeht. Bei Verstößen drohen ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Innenminister Michael Ebling (SPD) betonte bereits im April, dass rund 1.000 Unfälle pro Jahr in Rheinland-Pfalz auf Ablenkungen am Steuer zurückzuführen seien. Im Jahr 2024 hätten solche Unfälle drei Todesopfer gefordert. Da die Kameras Fotos machen, bevor ein Vergehen festgestellt wird - anders als Geschwindigkeits-Blitzer -, war eine Gesetzesänderung erforderlich. Diese trat am 1. März in Kraft. (dpa/bearbeitet durch Red)
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