Pressemitteilung vom 11.09.2025
Neuverhandlung im Fall der IS-Sklaverei in Koblenz
Das Oberlandesgericht Koblenz muss sich erneut mit einem aufsehenerregenden Fall befassen, bei dem eine Frau als Mitglied des sogenannten Islamischen Staates (IS) eine Jesidin als Sklavin misshandelt hatte. Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch teilweise geändert, was eine neue Verhandlung zur Strafzumessung notwendig macht.

Koblenz. Das Oberlandesgericht Koblenz wird sich ein weiteres Mal mit der Strafzumessung im Fall einer deutschen Frau beschäftigen müssen, die als Mitglied des IS eine junge Jesidin drei Jahre lang als Haussklavin missbraucht hat. Ursprünglich war sie im Juni 2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Frau hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, woraufhin der Bundesgerichtshof Rechtsfehler insbesondere bei ihrer Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord feststellte.
Der Bundesgerichtshof änderte den Schuldspruch teilweise ab und stellte klar: "Die vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen belegen zwar den von dem IS begangenen Völkermord an den Jesiden", jedoch tragen sie nicht die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe hierzu. Aufgrund dieser Entscheidung wurde der Fall zur erneuten Verhandlung nach Koblenz zurückverwiesen. Dort soll ein anderer Senat über die Strafzumessung entscheiden.
Vergewaltigungen gefördert
Während ihrer Zeit beim IS in Syrien und im Irak hatte die Angeklagte die Vergewaltigungen der Jesidin durch ihren Mann ermöglicht und gefördert. Sie wurde unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen. Da nicht auszuschließen sei, dass das Gericht unter den geänderten Umständen eine niedrigere Strafe verhängt hätte, muss die Strafzumessung neu verhandelt werden.
(dpa/bearbeitet durch Red)
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