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Pressemitteilung vom 11.09.2025    

Wenn der Keller unter Wasser steht: Versicherungsschutz bei Unwetter

Der Herbst naht und mit ihm die Gefahr von Starkregen und Überschwemmungen im Westerwald. Viele Hausbesitzer fragen sich, wie sie sich gegen die finanziellen Folgen solcher Ereignisse absichern können. Die Verbraucherzentrale NRW gibt wertvolle Hinweise zu den richtigen Versicherungen.

Überflutung. (Quelle: VZ NRW/adpic)

Westerwald. Der Herbst bringt oft unvorhersehbare Wetterbedingungen mit sich, die für Hausbesitzer im Westerwald erhebliche Risiken bergen können. Starkregenereignisse können mancherorts zu Überflutungen führen und haben in jüngster Vergangenheit auch schon den ein oder anderen Keller abtauchen lassen.

Eine Elementarschadenversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Überschwemmungen oder Unwetter.

Wohngebäudeversicherung
Hauseigentümer schließen in der Regel eine sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung ab, die Schäden durch Brand, Sturm, Hagel und Blitzeinschlag abdeckt. Wird diese um eine Elementarschadenversicherung ergänzt, sind auch Schäden durch Überflutung gedeckt. Vor Abschluss sollte geprüft werden, ob die Versicherung auch Rückstau abdeckt und ob der Einbau einer Rückstauklappe erforderlich ist. Ohne diese Vorkehrung könnte es bei einer überlasteten Kanalisation nach Starkregen zu Problemen kommen.

Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung schützt Möbel und andere Gegenstände vor Einbruch oder Raub, deckt jedoch nicht automatisch Wasserschäden. Mieter und Hausbesitzer sollten überlegen, ob eine Erweiterung um Elementarschadenschutz sinnvoll ist, insbesondere wenn sich der Hausrat in höheren Etagen befindet.



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Wartezeiten beim Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz beginnt meist nicht sofort nach Vertragsabschluss. Versicherer legen individuelle Wartezeiten fest, häufig zwischen zwei und sechs Monaten, um vorschnelle Abschlüsse bei drohendem Unwetter zu verhindern.

Einschränkungen des Versicherungsschutzes
Bei Regen durch offene Fenster oder Türen greift der Versicherungsschutz nicht. Fenster und Türen sollten deshalb bei Unwettern geschlossen bleiben. Auch Risse im Mauerwerk können problematisch sein. Maßnahmen wie wasserdichte Kellerabdichtungen oder regenundurchlässige Fenster können helfen, Schäden zu vermeiden. Grundwasserschäden und Sturmfluten sind allerdings nicht versichert. (PM/Red)


Mehr dazu:   Wetter  
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