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Pressemitteilung vom 05.09.2025    

Neues Wassergesetz in Rheinland-Pfalz: Mehr Schutz vor Hochwasser

Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal vor vier Jahren zieht Rheinland-Pfalz Konsequenzen. Ein neues Wassergesetz soll besseren Schutz vor Hochwasser bieten und die Bürger umfassend informieren.

Ahrtal-Flut (Foto: Boris Roessler/dpa)

Mainz. Schutz vor Hochwasser ist das Hauptziel des neuen Wassergesetzes. Eine Konsequenz aus der tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal vor vier Jahren. Es sind auch mehr Informationen für Bürger vorgesehen.

Randstreifen an allen Gewässern, die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und Wasserampeln: Das sieht das neue rheinland-pfälzische Wassergesetz vor. Wichtigstes Ziel sei nach der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal mit mindestens 135 Toten eine bessere Vorbereitung auf Hochwasser- und Starkregenereignisse, sagte Umweltministerin Katrin Eder laut Mitteilung bei der Vorstellung ihres Gesetzentwurfs. Auch die Klimawandelfolgen würden im Gesetz bedacht. Die Novelle wird am Donnerstag in den Landtag eingebracht.

Fünf-Meter-Tabu-Zonen an den Flüssen

Auf einem fünf Meter breiten Streifen um alle Gewässern soll künftig nicht mehr gebaut oder irgendetwas abgelegt werden, auch nicht vorübergehend. Also auch keine Container oder Holz. Mit einer wesentlichen Einschränkung: "Alles, was schon rechtmäßig besteht, darf bestehen bleiben, aber es darf nichts Neues dazu kommen", so Eder.

Ziel ist es, damit sogenannte Verklausungen zu verhindern, die vor vier Jahren wesentlich zu der schrecklichen Flutkatastrophe beigetragen haben. Dabei stauten sich ganze Wohnwagen und Häuserteile vor allem an Brücken, das Wasser stieg deutlich höher, Brücken barsten und es entstanden regelrechte Schwall-Wellen.

Randstreifen verbessern auch die Wasserqualität

Die Randstreifen hätten aber auch ökologischen Nutzen, weil weniger Pestizide und Schadstoffe ins Wasser gelangen könnten. Damit komme Rheinland-Pfalz der europarechtlichen Pflicht nach, alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu bringen, derzeit gelte das nur für 20 Prozent. Die Fördermöglichkeiten der Landwirtschaft blieben aber erhalten, betonte die Grünen-Politikerin.



Überschwemmungsgebiete müssen künftig nicht mehr mit langwierigen Verordnungsverfahren festgelegt werden, sondern werden direkt gesetzlich ausgewiesen. Dies gelte weiterhin für die Gebiete, die alle 100 Jahre bei einem Hochwasser überschwemmt werden.

Bürger sollen Informationen über Wasserknappheit und Gefahren bekommen

Die wachsende Wasserknappheit ist auch ein Thema: Bürger sollen über die aktuelle Versorgungssituation und die Verfügung von Wasser informiert werden - etwa mit einer Ampel. Dabei gehe es auch darum, bei Knappheit etwa das Befüllen von Pools zu untersagen.

Eine zentrale Plattform bilde die Wassergefahren ab, unterstütze Planungen und Modellierungen und sensibilisiere für Überflutungen. Dieses Instrument sei nicht nur für die Wasserwirtschaftsverwaltung, sondern solle auch Kommunen und Bürgern nutzen. (dpa/bearbeitet durch Red)


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