Pressemitteilung vom 01.09.2025
Gefahr für Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz: Japankäfer im Fokus
Der kleine, aber gefährliche Japankäfer könnte die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz erheblich bedrohen. Doch die Bevölkerung kann aktiv zur Eindämmung des Schädlings beitragen.

Rheinland-Pfalz. Das Land Rheinland-Pfalz hat Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern. Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt ab Dienstag, 2. September 2025, in Kraft, wie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier mitteilte. Diese Regelungen betreffen eine Pufferzone in der Stadt Mainz und der Verbandsgemeinde Bodenheim. Der Käfer wurde kürzlich nahe der Landesgrenze im hessischen Trebur im Kreis Groß-Gerau entdeckt.
Noch gibt es keine Funde in Rheinland-Pfalz. "Es gilt jetzt durch konsequentes Handeln die heimische Landwirtschaft und unseren Wein- und Obstanbau vor den massiven Fraßschäden des Japankäfers zu schützen", erklärte Daniela Schmitt (FDP), Ministerin für Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz. Die Bevölkerung wird um Mithilfe gebeten: Wer einen verdächtigen Käfer sieht, soll ihn einfangen, fotografieren und den Pflanzenschutzdienst der ADD informieren.
In der Pufferzone gelten spezielle Maßnahmen: Der Transport von Pflanzen mit Erde ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, während das Verbringen von Oberboden bis zu 30 Zentimetern Tiefe ganzjährig untersagt ist. Vom 1. Juni bis 30. September besteht ein generelles Verbot für das Verbringen von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege und unbehandelten Pflanzenresten. Betriebe müssen ihre Produktionsflächen und deren Umgebung im Umkreis von 100 Metern überwachen.
Der Japankäfer, etwa einen Zentimeter groß, hat einen metallisch glänzenden grünen Kopf, braune Flügel und fünf weiße Haarbüschel am Hinterleib. Als Quarantäneschädling eingestuft, befällt er über 400 Pflanzenarten und kann insbesondere Wiesen, Rasenflächen, Zierpflanzen sowie Wein- und Obstbau stark schädigen. (dpa/bearbeitet durch Red)
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