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Nachricht vom 09.05.2012    

Warnung vor Abzocke einer Gewerbe-Auskunftzentrale

Im Westerwaldkreis häufen sich die Anschreiben einer "Gewerbe-Auskunftzentrale". Dahinter verbirgt sich eine reine "Abzocke" - darauf macht die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) Westerwald aufmerksam. Ab in den Papiermüll mit solchen Anschreiben, es entstehen hohe Kosten - ohne Nutzen.

Montabaur. Vorsicht! Eine so genannte „Gewerbeauskunft-Zentrale“ verschickt derzeit wieder Auftragsformulare zur „Erfassung gewerblicher Einträge“ in eine Internetdatenbank. Betroffen von diesen Schreiben sind vorwiegend Unternehmen, Vereine, kirchliche Einrichtungen und öffentliche Stellen, wie etwa Schulen oder Bibliotheken.
Das Formular erweckt wie so oft den Eindruck eines behördlichen Schreibens. Darauf macht die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwald (WFG) aufmerksam. Bei flüchtigem Lesen und leichtfertig geleisteter Unterschrift drohen hohe Folgekosten von mehreren hundert Euro jährlich bei nur geringer Gegenleistung.

Im Anschreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale wird der Empfänger aufgefordert, dies auszufüllen und fehlerhafte Angaben zu korrigieren und zurückzuschicken. Tut er dies nicht, erhält er nach wenigen Wochen erneut Post von diesem Absender hinter dem der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH in Düsseldorf steht. Im zweiten Brief wird man darauf hingewiesen, dass ihm ein Schreiben bereits zuvor übersandt worden ist. Zudem wird der Empfänger ermahnt, das Schreiben nunmehr unbedingt auszufüllen. Viele Betroffene fallen erst auf dieses zweite Schreiben herein.
Hat sich ein Empfänger verleiten lassen, die Aufforderung unterschrieben zurückzusenden, erhält er wenig später eine Rechnung meist über 569,06 Euro. Aber auch dies ist leider noch nicht die ganze Wahrheit.
Die 569,06 Euro sind nämlich nur die Kosten, die für das erste Vertragsjahr in Rechnung gestellt werden. Der Branchenbucheintrag bei der Gewerbeauskunft-Zentrale soll jedoch für eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren beauftragt sein. Insoweit erwartet die Betroffenen im nächsten Jahr erneut eine Rechnung über 569,06 Euro. Vergisst man dann auch noch zu kündigen, wird man auch im dritten Jahr nochmals zur Kasse gebeten.
Ausstehende Forderungen werden mit Hilfe eines Inkasso-Büros beigetrieben. Die WFG rät in jedem Fall, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters solcher Werbeeinträge genau zu studieren und gegebenenfalls das teuere Angebot dem Papierkorb zu übergeben. Im Internet sind zahlreiche Tipps und Urteile zum Umgang mit Forderungen der „Gwerbeauskunft-Zentrale“ zu finden.


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