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Pressemitteilung vom 23.08.2025    

Neue Regeln für Balkonkraftwerke in Miet- und Eigentumswohnungen

Balkonkraftwerke, auch bekannt als Steckersolargeräte, sind bei vielen Menschen beliebt, da sie eine einfache Möglichkeit bieten, eigenen Solarstrom zu erzeugen. Ende 2024 traten neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft, die insbesondere für Mieter und Wohnungseigentümer von Bedeutung sind.

Symbolbild (Quelle: Pixabay)

Betzdorf. Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen den Einsatz von Balkonkraftwerken erleichtern, jedoch bleiben klare Vorgaben bestehen. Dr. Alexander Ermert, Rechtsanwalt und erster Vorsitzender des Haus- und Grundeigentümervereins Altenkirchen/Westerwaldkreis, betont: "Mit den Gesetzesänderungen wurde die Weichen gestellt, um Balkonkraftwerke leichter nutzbar zu machen - auch im Mietverhältnis." Dennoch ist ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft (WEG) erforderlich, und Vermieter müssen der Montage zustimmen.

Wohnungseigentümer haben grundsätzlich Anspruch auf Genehmigung, sofern die Maßnahme angemessen ist. Über Details wie Montageart, Standort oder Sicherheitsanforderungen entscheidet weiterhin die Gemeinschaft. Auch Mieter können die Genehmigung verlangen, wenn keine erheblichen Beeinträchtigungen oder Gefahren entstehen. Aspekte wie Optik, Sicherheit und Rückbaubarkeit spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Technische Anforderungen
Vor der Installation müssen technische Anforderungen geprüft werden, darunter die Tragfähigkeit des Balkons, Blendwirkungen, Elektroinstallation und Versicherungsschutz. Zudem muss jedes Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden.




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Dr. Ermert unterstreicht: "Die neuen Rechte sind kein Freibrief für ungeprüfte Installationen." Der Eigentümerverband strebt eine Balance zwischen Klimaschutz, Sicherheit und geordnetem Zusammenleben an. Daher empfiehlt er, frühzeitig das Gespräch mit der WEG oder dem Vermieter zu suchen und die Genehmigung schriftlich festzuhalten.

Klare Vereinbarungen
Haus & Grund Altenkirchen/Westerwaldkreis rät, in der WEG einen Grundsatzbeschluss zu fassen, um einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Im Mietverhältnis sollte eine klare schriftliche Genehmigung mit Beschreibung des Geräts, der Montageart und einer Rückbaupflicht vereinbart werden.

"Richtig eingesetzt sind Balkonkraftwerke eine großartige Möglichkeit, aktiv zur Energiewende beizutragen und Energiekosten zu senken", so Dr. Ermert. Mit etwas Planung und Absprache profitieren alle Beteiligten - Eigentümer, Mieter und Umwelt. (PM/Red)


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