Werbung

Nachricht vom 22.08.2025    

Fall von Tierquälerei wurde vor dem Amtsgericht Montabaur verhandelt

Von Wolfgang Rabsch

Einem Mann aus der Verbandsgemeinde Selters wurde vorgeworfen, eine verbotene Tierfalle aufgestellt zu haben, in der eine Katze schwer verletzt wurde. Das Amtsgericht Montabaur stellte das Verfahren nun gegen eine Geldauflage ein, da dem Angeklagten die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte.

Fotograf: Wolfgang Rabsch

Montabaur. Vor dem Amtsgericht Montabaur fand unlängst eine Hauptverhandlung wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (TSchG) statt.

Angeklagt war ein Mann aus der Verbandsgemeinde Selters. Ihm wurde vorgeworfen, Ende 2023 auf einem nicht eingezäunten Grundstück ein Tellereisen neben einer Mülltonne aufgestellt zu haben, um Katzen oder andere Tiere fernzuhalten. Die Besitzerin einer Katze aus dem Ort fand ihr Tier nach langem Suchen schwer verletzt in der Falle. Die Verletzungen waren so schwer, dass die Katze zwar überlebte, aber ein Bein amputiert werden musste. Zudem erlitt sie weitere Verletzungen am ganzen Körper.

Was ist ein Tellereisen?
Mit dem Begriff Tellereisen werden die wenigsten Menschen etwas anfangen können, darum hier eine verständliche Erklärung, wie sie bei Wikipedia zu lesen ist: Das Tellereisen (auch Fangeisen, Fußeisen oder Tellerfalle) ist eine bei der Fallenjagd Verwendung findende, aus Stahl gefertigte Falle mit zwei Fangbügeln, die beim Tritt auf den Teller auslöst und das gefangene Tier am Bein festhält.

Die Verwendung von Tellereisen ist illegal, weil sie Wirbeltieren, die in der Falle gefangen sind, erhebliche Schmerzen zufügen kann und in vielen Fällen tödlich enden. EU-weit ist die Verwendung von Tellereisen seit dem 1. Januar 1995 durch die Verordnung (EU) 3254/91 („Tellereisenverordnung“) verboten.

Nach Verlesung der Anklage erklärte die Verteidigerin, dass ihr Mandant sich weder zu seiner Person noch zu den Tatvorwürfen äußern werde. Anschließend wurde in die Beweisaufnahme eingetreten und mit der Vernehmung von Zeugen begonnen. Der Bruder des Angeklagten berief sich auf sein Aussageverweigerungsrecht und sagte nicht aus.

Als nächste Zeugin wurde die Lebensgefährtin des Angeklagten aufgerufen, die sich nicht auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen konnte, da sie mit dem Angeklagten weder verheiratet noch verlobt ist. Sie äußerte, dass sie konkret zu den Vorwürfen nichts sagen könne, da sie sich im fraglichen Zeitraum mit ihrem Lebensgefährten in einem 14-tägigen Urlaub in Übersee aufgehalten habe. Auf besagtem Grundstück, das nicht eingezäunt ist, würden Hühner und Gänse frei herumlaufen, die abends in einer Schutzhütte untergebracht werden. Auf dem Grundstück befindet sich ein stark renovierungsbedürftiges Haus, welches demnächst bewohnbar umgebaut werden soll. Ein Tellereisen habe sie dort nie gesehen; es wäre ihr sicherlich aufgefallen, wenn ihr Lebensgefährte ein solches besessen hätte, da sie inzwischen 13 Jahre in einer Partnerschaft leben, jedoch nicht verheiratet seien.




Stellenanzeige

img

Jugendpfleger (m/w/d)

Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
57610 Altenkirchen


Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft erklärte die Zeugin, dass sie von einem ähnlichen Vorfall vor einigen Jahren auf dem Grundstück keine Kenntnis habe. Nachdem der Vorwurf der Tierquälerei gegen ihren Lebensgefährten bekannt wurde, sei er in das vorher leer stehende Haus eingezogen und habe es notdürftig bewohnbar gemacht. Wer das Tellereisen neben der Mülltonne aufgestellt habe, könne sie nicht sagen, da das Gelände frei zugänglich wäre und sie erst jetzt eine Videoüberwachung angebracht hätten. Drei Mitarbeiter aus der Firma ihres Lebensgefährten hätten sich auch regelmäßig auf dem Grundstück aufgehalten, weil es auch als Lager diene. Die Zeugin wurde nach ihrer Aussage unvereidigt entlassen.

Ein Tatnachweis war nicht zu führen
Der Vorsitzende Richter regte angesichts der unsicheren Beweislage an, über eine andere Verfahrenserledigung nachzudenken. Für einen weiteren Termin hätten die drei Mitarbeiter als Zeugen geladen werden müssen, wodurch die Hauptverhandlung erneut beginnen müsste. Aus prozessökonomischen Gründen schlug er eine Verfahrenseinstellung gemäß § 153a der Strafprozessordnung (StPO) gegen eine Geldauflage vor.

Nach kurzer Beratung stimmten die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und seine Verteidigerin dem Vorschlag zu.

Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Das Gericht verkündete anschließend den Einstellungsbeschluss gemäß § 153a StPO, wonach der Angeklagte innerhalb von drei Monaten eine Geldauflage in Höhe von 300 Euro an einen gemeinnützigen Verein zu zahlen hat. Wenn innerhalb dieser Frist die Zahlung nachgewiesen ist, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

Ein Angehöriger der Katzenbesitzerin, der der Verhandlung beiwohnte, äußerte sich nach dem Beschluss. Er berichtete, dass seine Schwiegertochter sehr an dem Tier hänge. Der Katze gehe es den Umständen entsprechend gut und sie komme auf drei Beinen zurecht. Er könne nachvollziehen, dass das Gericht keine andere Möglichkeit gehabt habe, als das Verfahren einzustellen, da die Tat dem Angeklagten nicht nachzuweisen war.


Mehr dazu:   Blaulicht   Gerichtsartikel  
Lokales: Montabaur & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Erfolgreicher Neustart im Wildpark Westerwald in Gackenbach

Der Wildpark Westerwald im sogenannten Buchfinkenland in Gackenbach hat nach einer zweijährigen Pause ...

Aktualisiert: Spielabbruch in Wirges - Spieler greift Schiedsrichter mit Kopfstoß an

Ein Fußballspiel in der Kreisliga C endete am Sonntag abrupt, als ein Spieler die Kontrolle verlor. Der ...

Verkehrskontrollen in Montabaur: Fokus auf Ablenkung am Steuer

In der 41. Kalenderwoche dieses Jahres führte die Verkehrsdirektion Koblenz im Rahmen der europaweiten ...

Zweite Aktualisierung: Schwerer Verkehrsunfall mit Lkw auf regennasser K57 bei Höhn

Am Morgen des 6. Oktober ereignete sich auf der K57 zwischen Höhn und Fehl-Ritzhausen ein schwerer Verkehrsunfall. ...

Töpfermarkt und Oldtimertreffen in Ransbach-Baumbach trotzen dem Schmuddelwetter

Organisatoren, die im Westerwald Veranstaltungen unter freiem Himmel durchführen, müssen im Herbst immer ...

Öffentlichkeitsfahndung: 55-Jährige aus Asbach seit Tagen vermisst

Bereits seit dem 2. Oktober 2025 wird die 55-jährige Sükriye G. aus Asbach vermisst. Die Polizei bittet ...

Weitere Artikel


Verkehrsunfall auf der B49: 16-jähriger Kradfahrer verletzt

Ein 16-jähriger Motorradfahrer wurde am Donnerstagnachmittag (21. August) bei einem Unfall auf der B49 ...

Spielenachmittag im Welschneudorfer Erzählcafé

Am 28. August 2025 wird das beliebte Erzählcafé in Welschneudorf wieder seine Türen öffnen. Besucher ...

Neue Regeln für Balkonkraftwerke in Miet- und Eigentumswohnungen

Balkonkraftwerke, auch bekannt als Steckersolargeräte, sind bei vielen Menschen beliebt, da sie eine ...

Projektwerkstatt in Dierdorf hilft bei der Umsetzung von "Do it yourself"-Projekten

Seit Mitte August 2025 schafft eine neue Projektwerkstatt in Dierdorf-Elgert Raum zur Umsetzung eigener ...

Großbrand in Stahlhofen: Feuerwehr verhindert Schlimmeres

Am 22. August 2025 brach in einer Hobbywerkstatt in Stahlhofen am Wiesensee ein verheerendes Feuer aus. ...

Baugenehmigungen in Rheinland-Pfalz steigen erstmals wieder deutlich an

Nach einem stetigen Rückgang seit 2022 zeigt sich nun ein positiver Trend bei den Baugenehmigungen in ...

Werbung