Pressemitteilung vom 31.07.2025
Bilanz der Weinüberwachung 2024: Kontrollen schützen Verbraucher und Branche
Schwierige Wetterbedingungen und neue rechtliche Regelungen stellten Weinerzeuger und Weinüberwachung im vergangenen Jahr gleichermaßen vor Herausforderungen. Trotzdem sind die Kontrollen und Untersuchungen durch das Landesuntersuchungsamt (LUA) wichtig, um sowohl die Verbraucher als auch die Branche zu schützen. Das zeigen die Ergebnisse der jetzt veröffentlichten LUA-Bilanz Weinüberwachung für das Jahr 2024.

Rheinland-Pfalz. "Insgesamt hat das LUA im vergangenen Jahr 3.877 Betriebskontrollen durchgeführt und 3.791 Proben untersucht", berichtet LUA-Präsident Dr. Markus Böhl. 272 Proben wurden beanstandet, das entspricht 7,2 Prozent. Die weit überwiegende Anzahl der Beanstandungen bezog sich auf die Kennzeichnung: Häufige Mängel sind dabei zum Beispiel ein falsch angegebener Alkoholgehalt, unzutreffende Geschmacksangaben (etwa "trocken" anstelle von "halbtrocken"), unzutreffende Angabe der Rebsorten oder unzureichende Hinweise auf allergieauslösende Stoffe.
Das LUA deckt aber auch immer wieder echte Verfälschungen wie zum Beispiel verbotene Wässerungen oder Aromatisierungen auf, bei denen von vorsätzlichem Handeln ausgegangen werden muss. "2024 fielen insgesamt 104 Proben in- und ausländischer Weinerzeugnisse wegen Grenzwertverstößen oder unzulässigen Weinbehandlungen auf. Das entspricht 2,7 Prozent der Gesamtprobenzahl", so Dr. Böhl. Der Gesetzgeber zieht hier aus gesundheitlichen und qualitativen Gründen klare Grenzen. Umso erfreulicher ist es, dass Verstöße, die gesundheitliche Schäden beim Menschen hätten auslösen können, nicht festgestellt wurden.
Ein wiederkehrendes Beispiel für eine substanzielle Verfälschung ist der illegale Zusatz von weinfremden Aromen. Bei der routinemäßigen Überwachung ausländischer Weine beprobte die Weinkontrolle 2024 einen spanischen Roséwein, den eine rheinland-pfälzische Weinkellerei abgefüllt hatte. Schon bei der sensorischen Prüfung durch die geschulten Weinkontrolleure des LUA fiel diese Probe durch ein aufgesetztes und untypisch wirkendes Pfirsicharoma auf. Die Laboranalyse zeigte dann auch tatsächlich Aromastoffmuster aus chemisch-synthetischer Herstellung. Durch weitere Untersuchungen ließ sich nachvollziehen, dass die Aromatisierung in Spanien erfolgt war und nicht in der deutschen Weinkellerei. Der Restbestand des Weines wurde vernichtet.
Es blieb nicht der einzige Fall einer verbotenen Aromatisierung, den das LUA aufdeckte. Ein weiterer spanischer Roséwein biologischer Herkunft fiel ebenso durch weinfremde Aromen auf wie ein portugiesischer Weißwein und ein Rotwein aus den USA.
Die vollständige LUA-Bilanz Weinüberwachung 2024 ist auf der LUA-Homepage https://lua.rlp.de/service/publikationen zu finden. (PM)
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