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Nachricht vom 26.07.2025    

Aktualisiert: Lebenslange Haft beim Landgericht Koblenz nach grausamem Doppelmord

Von Wolfgang Rabsch

Im Prozess um die Morde in Bad Breisig ist eine 51-jährige Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden, während das Verfahren gegen ihren mutmaßlichen Komplizen noch läuft. Das Landgericht Koblenz stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Entlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.

Die Angeklagte mit Rechtsanwältin Sandra Jung. (Foto: Wolfgang Rabsch)

Koblenz. Unerwartet schnell wurde am Freitag (25. Juli) das Urteil gegen die Angeklagte gesprochen, die sich zusammen mit ihrem Lebenspartner seit einiger Zeit vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz wegen zweifachen Mordes zu verantworten hatte (Die Kuriere berichteten mehrfach).

Die Staatsanwaltschaft Koblenz legt der 51-jährigen Angeklagten und dem 41-jährigen Angeklagten in zwei Fällen jeweils gemeinschaftlichen Mord, in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Raub mit Todesfolge zur Last. Der Tatort war ein Haus in Bad Breisig. Die Leichen der beiden männlichen Opfer transportierten die Angeklagten gemeinsam in einer Holzkiste zu einem Maar in der Eifel und entzündeten dort die Holzkiste mit Heizöl, wodurch beide Opfer bis zur Unkenntlichkeit verbrannten. Eines der Opfer war Vater eines sechsjährigen Sohnes.

Kurze Rückschau auf den letzten Verhandlungstag
Zunächst wurde die Leiterin der psychiatrischen Abteilung des Pfalz-Klinikums in Klingenmünster vernommen. Die Zeugin bekundete, wie sich der Verlauf der Therapie mit dem Angeklagten gestaltete. Er hatte eine posttraumatische Belastungsstörung durch Gewalterfahrung in der Kindheit, verursacht durch den Vater und letztendlich durch den Suizid seiner Mutter. Er wurde in der Klinik in Einzel- und Gruppentherapie behandelt. Die Therapeutin schilderte, dass der Angeklagte, nach einer Flucht aus der Klinik, sich mit seinen Problemen stark auseinandersetzte, eine tiefenpsychologische Behandlung wurde auch durchgeführt und so konnte letztendlich eine Lockerung befürwortet werden.

Die Entscheidung, dem Angeklagten eine Beurlaubung für die Durchführung des Praktikums in Bad Breisig zu bewilligen, wurde zusammen mit der Staatsanwaltschaft und der Maßregelvollzugskonferenz der Klinik getroffen. Das Ausmaß der Täuschungen des Angeklagten während der Therapie wurden nicht erkannt.

Daraufhin bemerkte Rechtsanwalt Dr. Gerhard Prengel, Pflichtverteidiger des Angeklagten: "Dann hätte man den Angeklagten ja als Kandidaten für einen 'Oscar' vorschlagen können." Rechtsanwalt Dr. Prengel stellte anschließend einen Beweisantrag, dahingehend, dass ein neues psychiatrisches Gutachten bezüglich des Angeklagten eingeholt werden soll, da der bisherige Gutachter wichtige Erkenntnisse zum Zustand des Angeklagten in seinem Gutachten nicht ausreichend gewürdigt hätte, da er voreingenommen gewesen sei.

Der Angeklagte schilderte seine schlimme Kindheit
Anschließend verlas der Angeklagte ein mehrseitiges Statement, in dem ihr ausführlich die Torturen beschrieb, die er in seiner Kindheit durch seinen Vater erlebt hatte. Mit stockender, manchmal auch schluchzender Stimme schilderte der Angeklagte einige Situationen. Sein Vater hätte ihn, vollgepumpt mit Wodka, gegen eine Wand geworfen, ihn als "Bastard" bezeichnet, er wäre auch nicht sein Sohn. Seine Mutter hätte der Vater geschlagen und getreten, ihr die Haare ausgerissen und in den Keller gesperrt. Er hätte seine Mutter und ihn physisch und psychisch zerstört, letztendlich konnte die Mutter nicht mehr und hätte Suizid durch Erhängen begangen.



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Das Verfahren gegen den Angeklagten wurde abgetrennt
Der Beweisantrag wurde zurückgewiesen und das Verfahren gegen den Angeklagten abgetrennt, damit erklärten sich alle Verfahrensbeteiligten einverstanden, so konnten innerhalb kürzester Zeit, die Beweisaufnahme hinsichtlich der Angeklagten geschlossen und die Plädoyers gehalten werden.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte, die Angeklagte wegen zweifachen Mordes in Tateinheit mit zweifachem Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen, mit Feststellung der schweren Schuld.

Die Verteidigung beantragte Freispruch wegen des zweifachen Mordes in Tateinheit mit zweifachem Raub mit Todesfolge, Aufhebung des Haftbefehls und lediglich eine Verurteilung wegen der übrig gebliebenen Straftaten.

Am Freitag (25.Juli) verkündete das Gericht, nach eingehender Beratung, das Urteil.

Urteil im Namen des Volkes
Die Angeklagte wird wegen Mordes in zwei Fällen, in Tateinheit mit zweifachem Raub mit Todesfolge, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und Feststellung der schweren Schuld verurteilt. Der Haftbefehl gegen die Angeklagte bleibt aufrechterhalten.

Im Adhäsionsverfahren wird die Angeklagte verurteilt, an Hinterbliebene und Angehörige der Opfer, Schmerzensgeld und sonstige Kosten in verschiedener Höhe zu zahlen.

Das Urteil begründete der Vorsitzende Richter, Rupert Stehlin, damit, dass drei Mordmerkmale erfüllt wären, nämlich Habgier, Heimtücke und Verdeckungsabsicht. Die Angeklagte hätte in Mittäterschaft, zusammen mit dem Angeklagten den Tatentschluss gemeinsam gefasst, beide Zeugen zu töten. Sie hätten auch die Flucht geplant, da sie sich im Internet bereits nach Ferienhäusern erkundigt hatten. Es würde auch kein Zweifel an der Schuldfähigkeit der Angeklagten bestehen.

Nach erfolgter Rechtsmittelbelehrung wurden im Gerichtssaal keine Erklärungen dazu abgegeben. Jedoch bekräftigten nach Verlassen des Gerichtssaals, beide Verteidigerinnen der Angeklagten gegenüber den Kurieren, dass sie auf jeden Fall Revision einlegen werden.
Die Angeklagte hingegen nahm das Urteil ohne erkennbare Emotionen auf.

Das Verfahren gegen den Angeklagten wird am 31. Juli fortgesetzt. Die Kuriere werden von diesem Verfahren weiter berichten. (Wolfgang Rabsch)


Mehr dazu:   Gerichtsartikel  
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