Pressemitteilung vom 18.07.2025
Neue Baukompetenzen für Handwerker in Rheinland-Pfalz
Mit der Änderung der Landesbauordnung erhalten Handwerksmeister im Baugewerbe neue Möglichkeiten. Ab sofort dürfen sie unter bestimmten Bedingungen kleinere Bauvorhaben eigenständig planen und umsetzen. Ein speziell konzipierter Qualifizierungskurs soll dabei unterstützen.

Koblenz. Im Januar trat die lang erwartete Änderung der Landesbauordnung in Rheinland-Pfalz in Kraft. Diese Neuerung erlaubt es Meistern des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererhandwerks, unter bestimmten Voraussetzungen selbstständig Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 zu planen. Dazu zählen Einfamilienhäuser mit bis zu zwei Wohneinheiten und einer maximalen Grundfläche von 100 Quadratmetern, kleinere gewerbliche Bauten oder Garagen. Susanne Terhorst, Geschäftsführerin Recht der Handwerkskammer (HwK) Koblenz, betont: "Die "kleine Bauvorlageberechtigung" ist eine wichtige Erweiterung der Kompetenzen des regionalen Bauhandwerks und auch die Kunden profitieren von dem umfassenden Leistungsangebot aus einer Hand - von der ersten Entwurfsskizze bis zur fertigen Ausführung."
Handwerksmeister können nun nicht nur die Bauanträge erstellen, sondern diese auch selbst bei den Behörden einreichen - ohne die Mitwirkung eines Architekten oder Bauingenieurs. Voraussetzung dafür ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in leitender Position und die Eintragung in der Handwerksrolle der zuständigen Kammer.
Grundlagenseminar
Für interessierte Handwerker bietet die HwK Koblenz erstmals das "Grundlagenseminar kleine Bauvorlagenberechtigung" an, das vom 19. bis 30. September im Berufsbildungs- und Technologiezentrum Koblenz stattfindet.
Im Seminar erwerben die Teilnehmenden Kenntnisse in Baukonstruktion, Entwurfsprojekten, Bauplanungsrecht sowie der allgemeinen und rechtlichen Anforderungen.
Die Anmeldung zum Kurs ist ab sofort möglich. Weitere Informationen und das Anmeldeformular sind auf der Website der HwK Koblenz verfügbar. Fragen beantwortet die Rechtsberatung der Handwerkskammer Koblenz per E-Mail an recht@hwk-koblenz.de oder Moritz Michels unter der Telefonnummer 0261-398-326. (PM/Red)
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