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Nachricht vom 14.07.2025    

Mieteinnahmen in der gesetzlichen vs. der privaten Krankenversicherung

RATGEBER | Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung werden in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung unterschiedlich berücksichtigt. Der Grund dafür liegt in den unterschiedlichen Systemstrukturen: In der privaten Krankenversicherung spielt dein Einkommen für die Beitragshöhe grundsätzlich keine Rolle.

Symbolfoto (KI generiert)

Mieteinnahmen und PKV: Kein Einfluss auf den Beitrag
In der privaten Krankenversicherung hat dein Einkommen keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Entscheidend für den Beitrag sind ausschließlich dein Alter, dein Gesundheitszustand sowie der von dir gewählte Leistungsumfang. Ob deine Einkünfte steigen oder fallen, spielt für die Versicherung keine Rolle – entsprechende Angaben werden daher auch nicht erhoben.

Die private Krankenversicherung ist besonders attraktiv für junge, gesunde Personen sowie für Menschen mit hohen Mieteinnahmen, weshalb eine Beratung zur privaten Krankenversicherung ratsam ist. Auch Unternehmer profitieren häufig von der PKV, da die Beiträge in vielen Fällen unter dem Höchstbeitrag liegen, den sie in der gesetzlichen Krankenversicherung auf ihre Gewinne zahlen müssten.

Hinzu kommt die voraussichtliche Entwicklung der GKV: Die Beitragsbemessungsgrenze wird regelmäßig angehoben, und politische Diskussionen darüber sind an der Tagesordnung. Es ist also absehbar, dass künftig noch höhere GKV-Beiträge auf Mieteinnahmen und andere Einkünfte erhoben werden.

Mieteinnahmen und GKV: Hohe Einkünfte führen zu höherem Beitrag
Als freiwillig gesetzlich Versicherter werden sämtliche Einkünfte zur Beitragsberechnung herangezogen – bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro. Das betrifft auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, also den Überschuss aus Einnahmen abzüglich Ausgaben.

Steigen deine Einkünfte, erhöht sich in der Regel auch dein Beitrag – es sei denn, du hast bereits den Höchstbeitrag erreicht.

Das stellt einen klaren Nachteil der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Umgekehrt kann das System aber auch vorteilhaft sein – insbesondere bei geringem Einkommen oder wenn du über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert bist. Ein kompetenter Versicherungsmakler sollte dich über diese Vor- und Nachteile
aufklären.

Mieteinnahmen und Krankenversicherung bei Rentnern
Für (künftige) Rentner ist es besonders vorteilhaft, Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu sein. Voraussetzung dafür ist, dass sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 % der Zeit gesetzlich versichert waren – unabhängig davon, ob pflichtversichert, freiwillig oder familienversichert.

Der Vorteil einer KVdR-Mitgliedschaft: Es werden nur Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die gesetzliche Rente fällig (Stand 2025: 14,6 % plus Zusatzbeitrag – die Hälfte davon übernimmt die Rentenversicherung).

Wer im Ruhestand freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt Beiträge auf alle Einkünfte – also auch auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Diese Beiträge sind zunächst vollständig selbst zu tragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei der Rentenversicherung einen Zuschuss zu beantragen – in Höhe des Arbeitgeberanteils.

Für privat krankenversicherte Rentner gilt wie im Erwerbsleben: Mieteinnahmen haben keinen Einfluss auf den Beitrag zur PKV.

Tipp: Kläre frühzeitig, ob du die Voraussetzungen für eine KVdR-Mitgliedschaft erfüllst – das kann sich finanziell deutlich auszahlen. (prm)


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