Pressemitteilung vom 08.07.2025
Kreistag Westerwaldkreis: Neue Richtlinien und Weichenstellungen
In einer umfassenden Sitzung hat der Kreistag des Westerwaldkreises entscheidende Richtlinien für die Zukunft beschlossen. Neben bildungspolitischen Maßnahmen standen auch Änderungen in der Kinderbetreuung sowie in der Tierkörperbeseitigung auf der Agenda.

Westerwaldkreis. Am 7. Juli trat der Kreistag des Westerwaldkreises zu seiner siebten Sitzung der XI. Wahlperiode zusammen, um eine Reihe wichtiger Beschlüsse zu fassen. Landrat Achim Schwickert informierte zu Beginn über die Fortführung der Stillen Einlage bei der Naspa und die geplante Einführung der Bezahlkarte in Rheinland-Pfalz, die im September oder Oktober im Westerwaldkreis eingeführt werden soll.
Ein zentrales Thema der Sitzung war die Einrichtung einer dreijährigen Berufsfachschule an der Staatlichen Fachschule für Keramik in Höhr-Grenzhausen. Diese Maßnahme soll helfen, den Fachkräftemangel in der Keramikbranche zu bekämpfen. Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt die Trägerschaft dieser Ausbildungseinrichtung, die deutschlandweit nur noch in Landshut vergleichbare Angebote bietet.
Im Bereich der Kindertagesstätten brachte das neue Landesgesetz wesentliche Änderungen mit sich. Der Kreistag verabschiedete einstimmig eine Richtlinie zur Finanzierung und zum Betrieb der Einrichtungen, die eine angemessene Eigenleistung der Träger vorsieht.
Das Ganztagsförderungsgesetz erweitert ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Der Westerwaldkreis wird als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür sorgen, dass dieses Angebot umgesetzt wird. Ein Elternbeitrag von 150 Euro pro Woche und Kind während der Ferien wurde mehrheitlich beschlossen, da Bund und Länder keine Zuschüsse gewähren.
Auch die Neustrukturierung der Tierkörperbeseitigung war ein Thema. Der Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest wird künftig Rohwaren im Verarbeitungsbetrieb des Zweckverbandes Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken in Hardheim verarbeiten lassen. Dies erfordert den Beitritt des ZTN SW zum ZTN Neckar-Franken, dem der Kreistag einstimmig zustimmte. PM/Red
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