Ehefrau betäubt und vergewaltigt - Prozess beginnt beim Landgericht Koblenz
Von Wolfgang Rabsch
Am Montag, dem 7. Juli, begann bei der sechsten Strafkammer des Landgerichts in Koblenz ein Strafprozess, der gleich zu Beginn viele Fragen aufwirft. Insgesamt hat die Strafkammer sieben Fortsetzungstermine festgesetzt, nur werden diese ohne Presse und damit auch ohne Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Koblenz. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 42 Jahre alten Angeklagten vor, über einen Zeitraum von mehreren Jahren regelmäßig sexuelle Übergriffe (unter anderem Vergewaltigungen) zum Nachteil seiner Ehefrau begangen zu haben. Der Angeklagte soll dabei diverse Betäubungsmittel verwendet haben, um sich die Geschädigte gefügig zu machen. Als Tatort war ein Ort in der Verbandsgemeinde Montabaur angegeben. Die Taten sollen in der Verbandsgemeinde Montabaur stattgefunden haben. Wie oft die Ehefrau unter Betäubung vergewaltigt wurde, kam nicht genau zur Sprache, es sollen aber mindestens sieben Vergewaltigungen stattgefunden haben.
Bei den Anwesenden wurden Parallelen wach zu dem aufsehenerregenden Prozess in Frankreich, als der Ehemann von Gisèle Pelicot angeklagt war, seine Ehefrau über Jahre hinweg mit Betäubungsmitteln betäubt zu haben, damit sie von fremden Männern vergewaltigt werden konnte und zudem von diesen Verbrechen Videoaufnahmen gefertigt wurden. Um aus der Opferrolle herauszutreten und den Tätern die Scham zuzuweisen, setzte sie bei Gericht in Avignon durch, dass der Prozess nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand und auch die Videoaufnahmen der Taten im Beweisverfahren gezeigt wurden. Pelicot gilt durch ihren Mut als Ikone im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Frauen, so wird Gisèle Pelicot bei Wikipedia beschrieben.
Kurz nach Eintritt in die Hauptverhandlung stellte Rechtsanwältin Marion Faust, die den Angeklagten vertritt, den Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich des Angeklagten, aber auch der geschädigten Zeugin, insbesondere deren Intimsphäre, ihre schutzwürdigen Interessen verletzen würden. Der Angeklagte, der sich seit Ende Januar 2025 in Untersuchungshaft befindet, stimmte dem Antrag zu, die übrigen Prozessbeteiligten gaben dazu keine Erklärungen ab.
Die Öffentlichkeit wird weitestgehend ausgeschlossen
Nach eingehender Beratung der Strafkammer verkündete der Vorsitzende die Entscheidung durch Beschluss, dass dem Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stattgegeben wird. Der Ausschluss der Öffentlichkeit gilt für das Verlesen der Anklage, die Details zur Intimsphäre des Angeklagten und der Zeugin enthält und deren schutzwürdige Interessen verletzen würden. Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist erweitert worden auf die Einlassung des Angeklagten zu den Vorwürfen, die Aussage der geschädigten Zeugin, Videoaufnahmen (möglicherweise Aufnahmen der Vergewaltigungen), der Erstattung des psychiatrischen Gutachtens, des Gutachtens des Chemikers, der die eingesetzten Betäubungsmittel analysiert hat, der Plädoyers und dem "Letzten Wort" des Angeklagten. Lediglich zur Verkündung des Urteilstenors wäre die Öffentlichkeit wieder zugelassen.
Die anwesenden Pressevertreter und Zuhörer verließen daraufhin den Sitzungssaal und wurden, nachdem die Anklage unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen wurde, wieder in den Sitzungssaal gerufen.
Der Vorsitzende erklärte zunächst, dass mit den Verfahrensbeteiligten im Vorfeld der Hauptverhandlung, keine Gespräche im Hinblick auf eine tatsächliche Verständigung (sogenannter Deal) stattgefunden hätten.
Nach Belehrung des Angeklagten erklärte Rechtsanwältin Marion Faust, dass beabsichtigt ist, durch sie eine Verteidigererklärung abzugeben. Angaben zur Person könnten unter Anwesenheit der Öffentlichkeit getätigt werden.
Angeklagter hat Schulden in Höhe von etwa einer Million Euro
Der Angeklagte berichtete, dass er die Mittlere Reife erlangte und danach eine Ausbildung zum Groß - und Einzelhandelskaufmann im Bereich Holz, erfolgreich abgeschlossen hatte. Insgesamt habe er etwa einen Million Euro Schulden.
Nach den Informationen über dieses Strafverfahren durch die Pressestelle des Landgerichts Koblenz, wäre der 25. August 2025, als Termin zur Urteilsverkündung vorgesehen. Da praktisch bis zur Urteilsverkündung die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, kann zurzeit über den Fortgang des Verfahrens nicht berichtet werden. Wolfgang Rabsch
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