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Pressemitteilung vom 05.07.2025    

Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fordert Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeit

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hat Bedenken gegen die geplante Erhöhung des Mindestlohns geäußert. Insbesondere im Obstbau sehen die Vertreter der Branche große Herausforderungen auf sich zukommen.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) hat seine Ablehnung gegenüber der geplanten Anhebung des Mindestlohns deutlich gemacht. BWV-Präsident Marco Weber erklärte, dass die vorgeschlagene Erhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde im Jahr 2026 und auf 14,60 Euro im Jahr 2027 eine Steigerung von 13,9 Prozent bedeute. Diese Erhöhung würde insbesondere arbeitsintensive Bereiche der deutschen Wirtschaft, wie die landwirtschaftlichen Sonderkulturbetriebe, erheblich verteuern. Er kritisierte, dass die Politik mit der Ankündigung, den Mindestlohn auf 15 Euro anheben zu wollen, die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission missachte. "Es geht um sinnvolle Lohnanpassungen. Die Bundesregierung sollte Betriebe nicht in wirtschaftliche Gefahr bringen", so Weber.

Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau, fordert ebenfalls eine Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeit im Obst- und Gemüsebau. Er widerspricht den Forderungen des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Harald Schaum, nach kostenlosen Unterkünften für Saisonarbeitskräfte. Stechmann argumentiert, dass dies gegenüber Vollzeitbeschäftigten unfair sei, da diese ihre Miete selbst tragen müssten. Zudem sollten Kosten für Unterkunft und Verpflegung nur nach Vereinbarung und festgelegten gesetzlichen Sätzen im Arbeitsvertrag angerechnet werden.



Der BWV und die Bundesfachgruppe Obstbau unterstützen daher den Vorschlag des Deutschen Bauernverbandes, den Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte im Obst- und Gemüsebau vorerst bei 12,82 Euro pro Stunde zu belassen. Eine Sonderregelung sei notwendig, damit deutsche landwirtschaftliche Betriebe gegenüber Importwaren konkurrenzfähig bleiben könnten. Viele ausländische Betriebe hätten entweder deutlich niedrigere Mindestlöhne oder keine entsprechende Regelung. (PM/Red)


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