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Pressemitteilung vom 02.07.2025    

Umstrittenes Klimaschutzgesetz in Rheinland-Pfalz verabschiedet

Im rheinland-pfälzischen Landtag wurde an einem der heißesten Tage des Jahres ein neues Klimaschutzgesetz beschlossen. Die Debatte verlief emotional, und das Gesetz bleibt umstritten.

Vor dem Landtag in Rheinland-Pfalz. (Foto: Helmut Fricke/dpa)

Mainz. Ausgerechnet am bisher heißesten Tag des Jahres hat der rheinland-pfälzische Landtag mehrheitlich ein neues Klimaschutzgesetz verabschiedet. Bei der namentlichen Abstimmung, die auf Antrag der oppositionellen CDU-Fraktion stattfand, stimmten von 99 Abgeordneten 53 für und 46 gegen das Gesetz. Die Novelle sieht vor, dass Rheinland-Pfalz bis 2040 klimaneutral wird - fünf Jahre früher als auf Bundesebene geplant.

Vor der Verabschiedung gab es Kritik aus verschiedenen Lagern. Ein breites Bündnis aus Wirtschaft und teils auch Gewerkschaften äußerte Bedenken, und auch innerhalb der Ampel-Koalition war das Gesetz umstritten. Auf den letzten Metern einigten sich die Ampelfraktionen auf einige Änderungen. So soll die Machbarkeit des Ziels 2040 bis spätestens 2031 überprüft werden, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

CDU-Fraktionschef Gordon Schnieder kritisierte, dass das Gesetz den falschen Weg gehe und den Wirtschaftsstandort gefährde. Die Überprüfung sei ein Eingeständnis, dass die Ziele unrealistisch seien. Vertreter der Ampel-Fraktionen widersprachen entschieden. Marco Weber von der FDP lobte die Flexibilität des Modells und betonte, dass die Arbeitsplätze im Land berücksichtigt würden.




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Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) warb vor der Abstimmung energisch für die Novelle und betonte die Notwendigkeit ambitionierter Ziele. Auch andere Bundesländer hätten sich ähnliche Ziele gesetzt.

Von außerhalb des Plenums kamen unterschiedliche Reaktionen. Susanne Wingertszahn vom DGB begrüßte die Evaluierung 2031 als gute Idee, mahnte jedoch, dass konkrete Maßnahmen finanziert werden müssten. Karsten Tacke von der Landesvereinigung Unternehmerverbände kritisierte die Ermächtigungsfunktion des Gesetzes und wies darauf hin, dass Unternehmen verklagt werden könnten. Sabine Yacoub vom BUND bemängelte, dass bis 2030 keine Anstrengungen nötig seien und die Umsetzung des Gesetzes auf zukünftige Regierungen verschoben werde. Sie forderte sofortige Maßnahmen, insbesondere im Bereich Flächenversiegelung und Verkehr.
(dpa/bearbeitet durch Red)


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