Pressemitteilung vom 25.06.2025
Neue Bund-Länder-Vereinbarung stärkt auch Kommunen im Westerwaldkreis
Die neue Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des steuerlichen Sofortinvestitionsprogramms verspricht eine deutliche Verbesserung der finanziellen Situation für Städte und Gemeinden im Westerwald. Harald Orthey (CDU), Bundestagsabgeordneter, erläutert die Vorteile bei einer Sitzung der Westerwälder Christdemokraten.

Westerwaldkreis. Bei der Kreisvorstandssitzung der Westerwälder Christdemokraten betonte Harald Orthey, MdB, die Bedeutung der neuen Bund-Länder-Vereinbarung für die Kommunen in der Region (Die Kuriere berichteten). "Die Städte und Gemeinden bei uns im Westerwald und im Rhein-Lahn-Kreis stehen bei Investitionen oft mit dem Rücken zur Wand", erklärte Orthey. Die Vereinbarung bringe nun Bewegung in die Sache, da die Mittel pauschal zugewiesen werden und nicht an langwierige Einzelgenehmigungen gebunden sind. "Ich begrüße ausdrücklich, dass der Bund hier nicht auf misstrauische Projektprüfung setzt, sondern den Kommunen vertraut", ergänzte er. Es seien die Bürgermeister in unseren Städten und Dörfern, die am ehesten wissen, wo Bedarf besteht.
Orthey hob hervor, dass die Mittel nicht nur kurzfristig bereitgestellt werden, sondern über Jahre hinweg eine verlässliche Finanzierung ermöglichen. Dies schaffe Planungssicherheit, insbesondere für kleinere Kommunen, die oft nicht genug Personal für komplizierte Anträge haben. Auch die Regelung der kommunalen Altschulden und die Einführung eines fairen "Wer bestellt, bezahlt"-Mechanismus bewertet Orthey positiv: "Die Vereinbarung trägt dazu bei, dass kommunale Aufgaben nicht länger durch Bundesgesetze finanziell aus dem Ruder laufen."
Finanzspritze bis 2029
Zur weiteren Entlastung der Kommunen sollen Steuermindereinnahmen aus dem steuerlichen Sofortinvestitionsprogramm vollständig durch Festbeträge aus der Umsatzsteuer kompensiert werden, und zwar für die Jahre 2025 bis 2029. Über das neue Sondervermögen Infrastruktur fließen in den nächsten Jahren 100 Milliarden Euro, von denen mindestens 60 Prozent den Kommunen zugutekommen. Diese Gelder können unbürokratisch und flexibel auch für bereits geplante Maßnahmen eingesetzt werden, etwa für Schulen, Kitas, Feuerwehrhäuser, Sportstätten oder den Hochwasserschutz.
Zusätzlich profitieren die Kommunen von erweiterten Möglichkeiten der Doppelförderung und einer Ausweitung der Mittelverwendung. Neue Förderbereiche umfassen unter anderem Kultur, Innere Sicherheit, Wasserwirtschaft und Wohnungsbau. (PM/Red)
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