Pressemitteilung vom 20.06.2025
Zollkontrollen auf Baustellen: Verdacht auf Verstöße gegen Mindestlohn und Aufenthaltsrecht
Am Montag (16. Juni) führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durch. Dabei wurden mehrere Verdachtsfälle aufgedeckt, die nun Nachermittlungen nach sich ziehen.

Koblenz. Im Rahmen der bundesweiten Kontrollen war das Hauptzollamt Koblenz mit rund 80 Zöllnern an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier im Einsatz. Mehr als 390 Personen wurden dabei überprüft und zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die Kontrolleure stellten zahlreiche Verdachtsfälle fest, die weitere Prüfungen erforderlich machen.
Bei 13 Personen besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen ausländerrechtliche Vorschriften. Zudem ergaben die Kontrollen Hinweise darauf, dass in neun Fällen die Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten wurden. Weitere Verdachtsmomente betreffen Beitragsvorenthaltungen und Verstöße gegen Meldepflichten. "Bereits vor Ort wurden 13 Strafverfahren, überwiegend wegen Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften, und 26 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet", erklärte Thomas Molitor, Pressesprecher beim Hauptzollamt Koblenz.
Die Prüfungen werden durch umfangreiche Nachermittlungen ergänzt, bei denen erhobene Daten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden. Der Zoll steht hierbei in engem Austausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung. Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der Vielzahl gesetzlicher sowie tarifvertraglicher Regelungen legt der Zoll besonderen Fokus auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit in der Baubranche. (PM/Red)
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