Pressemitteilung vom 09.06.2025
Erfolg für den Westerwald: Pfarrer bleiben in Kirchenvorständen
Eine Gesetzesinitiative aus dem Westerwald hat auf der Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für Klarheit gesorgt. Die Regelung ermöglicht es neu eingestellten Pfarrern, weiterhin Teil ihrer Kirchenvorstände zu sein.

Westerwaldkreis. Pfarrerinnen und Pfarrer, die ihren Dienst neu antreten, können auch künftig in ihre Kirchenvorstände berufen werden. Diese Entscheidung verdankt sich einer Gesetzesinitiative, die von Dieter Eller, einem Synodalen aus dem Westerwald, bei der jüngsten Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau eingebracht wurde. Unterstützt wurde die Initiative durch Anträge der Evangelischen Dekanate Westerwald, Nassauer Land und Ingelheim-Oppenheim. Damit wurde eine rechtliche Unklarheit beseitigt, nach der neue Pfarrpersonen nicht mehr Mitglieder des Kirchenvorstands (KV) sein konnten.
Der Auslöser für diese Initiative war eine Änderung der Kirchenordnung vom November 2024. Diese sah vor, dass Pfarrpersonen künftig keine gesetzten Mitglieder ihrer Kirchenvorstände mehr sind. Eine Übergangsregelung im Paragraf 56 der Kirchengemeindeordnung besagt, dass Pfarrerinnen und Pfarrer, die am 1. Januar bereits im Kirchenvorstand waren, diesem weiterhin angehören. "Für Pfarrpersonen, die ihren Dienst nach diesem Datum angetreten haben, war keine stimmberechtigte Mitgliedschaft möglich", erläutert Dieter Eller. Im Westerwald betrifft dies aktuell neu besetzte Stellen in Unnau, Bad Marienberg und Stein-Neunkirch.
Die Wäller Kirchengemeinden befinden sich derzeit in einem Umstrukturierungsprozess hin zu neuen Rechtsformen. Solange diese nicht umgesetzt sind, konnten Pfarrer, die nach dem 1. Januar 2025 neu beauftragt wurden, nicht explizit in den Kirchenvorstand berufen werden. Eller beschreibt das Problem so: "Schwierig ist, dass die neuen Pfarrpersonen in diesem Paragrafen der Kirchengemeindeordnung einfach nicht erwähnt und damit auch nicht erfasst wurden." Dies führte zu Unsicherheiten unter den ehrenamtlichen Kirchenvorstandsmitgliedern, da sie ohne die Unterstützung der Pfarrpersonen agieren mussten.
Auf der Tagung der Synode wurde die Gesetzesinitiative in drei Lesungen diskutiert und letztlich mit 53 Ja-, 26 Neinstimmen und vier Enthaltungen angenommen. Das Gesetz wurde um den Passus ergänzt, dass Pfarrer nun in den Kirchenvorstand berufen werden können, auch wenn ihre Stellen erst nach dem November 2024 besetzt wurden. "Die Synode hat sich korrigiert, und der Initiative aus dem Westerwald wurde zugestimmt", freut sich Eller über diesen Erfolg. PM/Red
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