Rheinland-Pfalz plant Finanzierungssperre für verfassungsfeindliche Mitarbeiter
Der Landtag in Rheinland-Pfalz betritt rechtliches Neuland mit einem Gesetzentwurf, der die staatliche Finanzierung von Mitarbeitern verfassungsfeindlicher Abgeordneter und Fraktionen unterbinden soll.

Mainz. Der rheinland-pfälzische Landtag will eine neue gesetzliche Grundlage schaffen, um verfassungsfeindlichen Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen den Zugang zu staatlichen Geldern zu verwehren. Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) stellte in Mainz einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordneten- und des Fraktionsgesetzes vor. Dieser Entwurf wird voraussichtlich in der kommenden Woche von den Fraktionen der Ampel-Koalition sowie der CDU in den Landtag eingebracht.
Kernpunkt des Vorhabens ist die regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfung der Mitarbeitenden von Abgeordneten und Fraktionen. Dabei sollen Informationen des Verfassungsschutzes oder des Landeskriminalamtes (LKA) genutzt werden, außerdem wird eine Auskunft beim Bundeszentralregister eingeholt. Die Zustimmung zu dieser Prüfung ist Voraussetzung dafür, dass staatliche Leistungen - also letztlich Steuergelder - an die entsprechenden Mitarbeitenden fließen können. Über die Zuverlässigkeit im Einzelfall soll der Landtagspräsident entscheiden.
Landtagspräsident Hering betonte die Bedeutung dieser Maßnahme zur Stärkung der Demokratie: "Ich halte es für einen unerträglichen Zustand, dass die Feinde der Demokratie von der Demokratie bezahlt werden." Das rheinland-pfälzische Parlament sei das erste, das einen solchen Schritt unternehme, was auch in anderen Bundesländern auf Interesse stoße. (dpa/bearbeitet durch Red)
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