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Pressemitteilung vom 31.05.2025    

Verschlossene Türen als Risiko: Warum Sicherheit auch Gefahren bergen kann

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist in Deutschland weiter sehr hoch. Neben Bewohnern, Besuchern, Handwerkern, der Post und Paketdiensten können auch viele ungebetene Gäste ein Gebäude betreten. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) warnt Bewohner von Mehrfamilienhäusern jedoch, die Haustür abzuschließen und begründet dies mit einem versperrten Fluchtweg im Katastrophenfall.

Foto: Pixabay

Rheinland-Pfalz. Viele Hausordnungen schreiben das Verschließen der Haupteingangstür zwischen 22 und 6 Uhr aber noch immer vor, auch Eigentümer fordern die Umsetzung dieser Maßnahme aus Sicherheitsbedenken bei Verwaltungen ein. Dieser gut gemeinte Schutz vor Einbrechern stellt im Brandfall eine erhebliche Gefahr dar; der Fluchtweg wird versperrt und die Fluchtzeit so deutlich erhöht.

Angelika Neubauer, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS: "Wir warnen davor, sich und Mitbewohnern den oft einzigen Fluchtweg ins Freie zu blockieren. Niemand denkt in einer Notsituation an den Hausschlüssel, der Rauch schränkt zusätzlich die Sicht ein. So wird eine verschlossene Tür schnell zu einer tödlichen Falle. Der Schutz vor Einbrechern darf nicht auf Kosten des Fluchtweges gehen."

Panikschlösser und Beleuchtung im Fokus

Für den VDIV-RPS steht bei einer Interessensabwägung die Sicherheit der Bewohner im Gefahrenfall klar über dem materiellen Schaden eines möglichen Wohnungseinbruches. Technische Lösungen helfen, beide Interessen miteinander zu verbinden: Sogenannte Panikschlösser lassen sich von innen ohne Schlüssel öffnen, von der Außenseite bleiben sie verschlossen. Bewohner gelangen also nur mit Schlüssel in das Haus, im Falle eines Brandes steht die Tür weiter als sicherer Fluchtweg ins Freie zur Verfügung. Die Eigentümer können auf einer Eigentümerversammlung gemeinsam über die Anschaffung derartiger Sicherungssysteme beraten und Beschlüsse fassen, die Kosten werden dann nach Mehrheitsverhältnissen aufgeteilt.



Gleiches gilt auch beim Thema Sicherheitsbeleuchtung: Die Verwaltung ist ohne Beschlussvorgabe der Eigentümergemeinschaft nicht befugt, auf Verlangen eines einzelnen Eigentümers über die nächtliche Gebäudebeleuchtung eigenständig zu entscheiden und Maßnahmen zu treffen. Derartige Grundsatzentscheidungen zur Gebäudesicherung (Beleuchtung, Einsatz von Bewegungsmeldern oder Ähnlichem) müssen von den Eigentümern gemeinschaftlich per Mehrheitsbeschluss verabschiedet und die Verwaltung muss mit der weiteren Umsetzung beauftragt werden.

Bei Fragen zu diesen oder anderen Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter der Website des Verbands der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. oder bei www.facebook.com/vdivrps. (PM/Red)


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