Pressemitteilung vom 27.05.2025
Neues Wasserschutzgebiet im Westerwald- und Rhein-Lahn-Kreis beschlossen
Ein neues Wasserschutzgebiet schützt künftig drei Trinkwasserbrunnen im Westerwaldkreis und Rhein-Lahn-Kreis. Die von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord erlassene Rechtsverordnung trat am 27. Mai in Kraft und hat keine zeitliche Begrenzung.

Eitelborn. Nach der öffentlichen Auslage der Pläne im Herbst 2024 ist die Entscheidung nun endgültig: Ein neues Wasserschutzgebiet soll die Trinkwasserbrunnen in den Gemeinden Arzbach, Kemmenau und der Stadt Bad Ems sowie in Eitelborn und Welschneudorf schützen. Die SGD Nord hat als Obere Wasserbehörde eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen.
Das Schutzgebiet umfasst insgesamt 462,44 Hektar und ist in mehrere Schutzzonen unterteilt, um die Wasserressourcen vor schädlichen Einflüssen zu bewahren. Zwei Zonen I, zwei Zonen II und eine Zone III wurden auf Basis eines hydrogeologischen Gutachtens eingerichtet. Die Schutzzonen I sind dabei besonders streng geschützt und meist mit einem Zaun gesichert. In den Schutzzonen II wird das Wasser vor Verunreinigungen durch Krankheitserreger geschützt, während die Schutzzone III das gesamte Einzugsgebiet vor schwer abbaubaren Stoffen bewahrt.
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Die Maßnahme stellt sicher, dass die Trinkwasserressourcen auch zukünftigen Generationen erhalten bleiben. Gleichzeitig entspricht sie den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die einen guten Zustand des Grundwassers fordert. Weitere Informationen zur Rechtsverordnung und den Schutzzonen sind auf der Internetseite der SGD Nord verfügbar. (PM/Red)
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