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Pressemitteilung vom 27.05.2025    

Hasenpest im Westerwaldkreis: Warnung vor Kontakt mit erkrankten Tieren

Im Westerwaldkreis wurde seit November 2024 bei mehreren Feldhasen die Hasenpest diagnostiziert. Die Kreisverwaltung warnt die Bevölkerung davor, kranke oder tote Tiere zu berühren. Was Spaziergänger und Tierbesitzer beachten sollten, erfahren Sie hier.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Westerwaldkreis. Seit November 2024 sind sechs Fälle von Hasenpest (Tularämie) bei Feldhasen im Westerwaldkreis bestätigt worden. Drei der betroffenen Tiere stammen aus der Verbandsgemeinde Montabaur, zwei aus Wallmerod und eines aus Bad Marienberg. Die Behörden befürchten, dass weitere Krankheitsfälle folgen könnten. Obwohl bislang keine Erkrankungsfälle beim Menschen bekannt sind, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass Tularämie meldepflichtig ist. Die letzte Meldung über eine Infektion beim Menschen datiert jedoch auf das Jahr 2014.

Richtige Verhaltensweise
Spaziergänger und Wanderer werden dringend gebeten, kranke oder tote Hasen und Wildkaninchen keinesfalls zu berühren. Hunde sollten ebenfalls keinen Kontakt zu diesen Tieren haben. Erkrankte Tiere zeigen oft Verhaltensauffälligkeiten wie Mattheit, Teilnahmslosigkeit und schnelle Atmung und flüchten nicht mehr vor Menschen.

Bei Sichtung eines solchen Tieres wird empfohlen, den Fund dem Veterinäramt des Westerwaldkreises unter der Telefonnummer 02602 124 280 zu melden. Alternativ können auch die örtlichen Ordnungsbehörden oder die Polizei informiert werden, die dann den zuständigen Jagdpächter benachrichtigen.

Tularämie
Der Erreger der Tularämie wird durch Bakterien verursacht, die hauptsächlich in Parasiten wie Zecken vorkommen und auf kleine Säugetiere übertragen werden. Auch andere Tiere und Menschen können sich infizieren, jedoch ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch praktisch ausgeschlossen. Hunde besitzen eine hohe natürliche Resistenz gegen den Erreger.



Symptome beim Menschen
Menschen infizieren sich in der Regel durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, offene Wunden oder das Einatmen von erregerhaltigem Staub. Bei Verdacht auf Ansteckung sollte umgehend ein Arzt konsultiert werden. Der Verzehr von Hasenfleisch ist unbedenklich, wenn es bei mindestens 60 Grad Celsius für zehn Minuten gegart wird. Aufgrund der deutlichen Krankheitssymptome der Tiere ist der Verzehr jedoch selten.

Die Inkubationszeit beträgt beim Menschen drei bis zehn Tage. Symptome können Geschwüre, Lymphknotenschwellungen, hohes Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Erbrechen und Erschöpfung umfassen. Bei Verdacht auf eine Infektion wird geraten, den Arzt über den möglichen Kontakt zu informieren.

Weitere Informationen zur Hasenpest sind in einem Merkblatt des Landesuntersuchungsamts verfügbar. (PM/Red)


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