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Nachricht vom 27.05.2025    

CDU-Fraktion verschärft Klage gegen Schweitzer

Der Streit zwischen der CDU-Fraktion und dem Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer (SPD), nimmt an Intensität zu. Die CDU wirft Schweitzer eine Verletzung des Neutralitätsgebots vor und hat nun ihre Klage erweitert.

Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD). Foto: Arne Dedert/dpa

Mainz. Die Auseinandersetzung zwischen der oppositionellen CDU-Fraktion und dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer spitzt sich weiter zu. Die CDU kündigte an, ihre bereits beim Verfassungsgerichtshof eingereichte Klage gegen den Regierungschef um einen weiteren Punkt zu erweitern. Konkret geht es um ein Pressestatement, das am 5. Mai von der Staatskanzlei in der Landesvertretung in Berlin organisiert wurde. Bei diesem Termin stellte Schweitzer ausschließlich die neuen SPD-Mitglieder des Bundeskabinetts aus Rheinland-Pfalz vor und ließ Patrick Schnieder von der CDU außen vor.

Die Rechtfertigung von Schweitzer und der Staatskanzlei lautet, dass die Ernennung der neuen sozialdemokratischen Bundesministerinnen Stefanie Hubig (Justiz) und Verena Hubertz (Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) erst an diesem Tag bekannt geworden sei und es dazu Presseanfragen gegeben habe. Dagegen war der Wechsel Schnieders an die Spitze des Bundesverkehrsministeriums schon länger bekannt.




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Marcus Klein, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, kritisierte, dass Presseanfragen zu den neuen SPD-Ministerinnen von der Partei und nicht vom Ministerpräsidenten beantwortet werden sollten. Er warf Schweitzer vor, seine Rollen als Regierungschef und SPD-Politiker bewusst zu vermischen - was er mit dem besagten Pressestatement erneut getan habe.

Bereits zuvor hatte sich die CDU-Fraktion über Aussagen Schweitzers in einer Migrationsdebatte im Bundestag beschwert. In diesem Fall hatte Schweitzer später eingeräumt, das Neutralitätsgebot verletzt zu haben, und versicherte, solche Äußerungen zukünftig zu unterlassen. Die ursprüngliche Klage vor dem Verfassungsgerichtshof bezog sich zunächst nur auf diesen Vorfall - bis jetzt. (dpa/bearbeitet durch Red)


Mehr dazu:   CDU   Politik & Wahlen  
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