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Nachricht vom 20.05.2025    

Grausamer Doppelmord – Prozess beim Schwurgericht des Landgerichts Koblenz hat begonnen

Von Wolfgang Rabsch

Am Dienstag, 20. Mai, begann vor dem Schwurgericht des Landgerichts Koblenz ein Prozess, der bundesweit wegen abscheulicher Grausamkeit und Brutalität für Entsetzen und Schlagzeilen sorgte. Demzufolge waren heute mehrere TV-Teams und eine große Anzahl der schreibenden Presse im Sitzungssaal 128 des Landgerichts anwesend. Die Anklage gegen beide Angeklagte enthält tatsächlich einige grausame, kaum zu ertragende Details, deren genaue Wiedergabe aus Pietätsgründen unterlassen wird.

Fotograf: Wolfgang Rabsch

Zusammenfassung der Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz
Die Staatsanwaltschaft legt der 51-jährigen und dem 41-jährigen Angeklagten in zwei Fällen jeweils gemeinschaftlichen Mord in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Raub mit Todesfolge zur Last. Die Tötung der beiden Geschädigten sollen die Angeklagten laut Anklage jeweils aus Habgier, heimtückisch sowie zur Ermöglichung einer anderen Straftat begangen haben. Beide Angeklagte sollen in einer Liebesbeziehung zueinander gestanden haben.

Die weibliche Angeklagte soll eine Bekanntschaft mit dem 61-jährigen Geschädigten gepflegt haben. Dieser soll aufgrund psychischer Erkrankungen unter anderem unter Wahnvorstellungen gelitten haben. Die Angeklagten sollen dem 61-Jährigen geglaubt haben, dass er adeliger Abstammung sei und über beträchtliches Vermögen verfüge. Daher sollen sie eine Möglichkeit gesehen haben, an dieses vermeintliche Vermögen sowie an Wertgegenstände des Geschädigten zu gelangen, um sich diese zuzueignen. Unter einem Vorwand sollen die Angeklagten den 61-Jährigen zu ihrer Wohnanschrift in Bad Breisig gelockt haben. Dort sollen sie ihn am 16.10.2024 – gemäß einem zuvor gefassten Tatplan – mit einem Messer unvermittelt angegriffen, überwältigt, gefesselt und schließlich mit einem Vorschlaghammer (Gewicht: 4,5 Kilogramm) erschlagen haben.

Der 28-jährige Geschädigte soll für die Angeklagte in ihrem Haus über längere Zeit Sanierungsarbeiten durchgeführt haben. Im Gegenzug soll vereinbart worden sein, dass er die Erdgeschosswohnung des Hauses übertragen bekomme und dort auch einziehen könne. Um an das Fahrzeug des 28-Jährigen zu gelangen sowie seinen Einzug zu verhindern, sollen die Angeklagten ihn am 19.10.2024 unter einem Vorwand zu ihrer Wohnanschrift gelockt haben. Dort sollen sie ihn – wiederum gemäß einem zuvor gefassten Tatplan – unvermittelt angegriffen, überwältigt, gefesselt und schließlich mit einem Fäustel (Gewicht: 1,5 Kilogramm) erschlagen haben.

Zur Beseitigung beider Leichen sollen die Angeklagten diese noch am selben Abend mit dem Fahrzeug des 28-jährigen Geschädigten zum „Rodder Maar“ bei Niederdürenbach/Eifel gebracht und angezündet haben. Dort wurden die Leichen kurze Zeit später, teilweise noch brennend, von einer Zeugin entdeckt.

Die Angeklagten lernten sich während einer Suchttherapie kennen
Im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Koblenz wurden die Angeklagten in Handschellen vorgeführt, da sie sich in Untersuchungshaft befinden. Den Angeklagten stehen jeweils zwei Verteidiger zur Seite. Anschließend verlas die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Staatsanwältin Isabel Jung, die Anklage. Das Mordmerkmal der Habgier und der Heimtücke sei für die Staatsanwaltschaft zweifelsfrei gegeben, da sich die Angeklagten in finanziellen Nöten wegen eines desolaten Hauses befanden und über kaum nennenswerte Mittel verfügten.

Der männliche Angeklagte, der sich zu einer Suchttherapie in Klingenmünster aufhielt, lernte dort die Mitangeklagte kennen. Die beiden Morde geschahen, als dem Angeklagten im Rahmen der Therapie zwei Wochen Urlaub gewährt wurden, um in Bad Breisig ein Praktikum zu absolvieren, das er jedoch nie antrat. Der 61-Jährige kam ihnen da gerade recht: Er litt an psychotischen Wahnvorstellungen und erzählte ihnen, er sei ein adeliger Rechtsanwalt mit Beziehungen zum englischen Königshaus. Die Angeklagten glaubten ihm, zumal sie einen Kontoauszug des späteren Opfers mit einem Guthaben von 28.000 Euro vorfanden.

Der 28-Jährige, der aus der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld stammt, hatte bei der Angeklagten begonnen, das baufällige, kaum bewohnbare Wohnhaus in Bad Breisig zu renovieren. Als Gegenleistung wurde notariell vereinbart, dass der Mann nach Fertigstellung der Arbeiten als Teileigentümer des Hauses mit seiner Freundin und deren Sohn eine Wohnung beziehen könne.



Keine Absprachen im Vorfeld – emotionale Aussage des Angeklagten
Rupert Stehlin, Vorsitzender der 14. Strafkammer, die als Schwurgericht tagt, erklärte, dass vor der Hauptverhandlung keinerlei Gespräche zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung (sogenannter Deal) mit den Verfahrensbeteiligten geführt wurden.

Der Angeklagte verlas eine seitenlange Erklärung, die als seine Aussage gewertet wurde. Darin gab er zu, beide Opfer getötet zu haben, erklärte aber, seine Freundin sei nicht beteiligt gewesen. Dann brach er in Tränen aus und sagte schluchzend: „Es ist fürchterlich, was ich getan habe, und ich bereue es zutiefst. Ich bitte die Angehörigen der Opfer um Vergebung.“ Anschließend berichtete er unter Tränen von seiner Kindheit: Seine alkoholkranken Eltern in Polen hätten sich kaum um ihn gekümmert, seine Mutter habe Suizid begangen.

Zur Eskalation sei es laut ihm im Rahmen massiver Streitigkeiten mit den späteren Opfern gekommen – im Keller des Hauses. Er gab zu, dass sich die Opfer arglos verhielten, als er sie plötzlich angriff, misshandelte, zu Boden brachte und mit Klebeband fesselte. Dann erschlug er sie mit einem Vorschlaghammer beziehungsweise Fäustel, die sich laut seinen Angaben zufällig in der Nähe befanden.

Die Leichen wurden in einer Kiste im Kofferraum des Fahrzeugs des 28-Jährigen verstaut, nachdem zuvor in einem Drogeriemarkt Reinigungsmittel gekauft wurden, um Blutspuren am Tatort zu beseitigen. „Ich habe die Leichen mit dem Auto des 28-Jährigen, zusammen mit einem Kumpel, zum Rodder Maar gefahren, dort abgelegt, mit Heizöl übergossen und angezündet, damit sie bis zur Unkenntlichkeit verbrennen. Nach der Rückkehr nach Bad Breisig habe ich literweise Whiskey und Bier getrunken.“

Rechtsanwältin Hardt, die Verteidigerin der Mitangeklagten, erklärte, ihre Mandantin habe sich zum Tatzeitpunkt zwar im Haus, aber nicht im Keller aufgehalten. Sie habe im Wohnzimmer gesessen und den lauten Streit gehört, jedoch nicht verstanden, worum es ging. Erst später habe sie erkannt, was im Keller geschehen war. Daher hätten sie Reinigungsmittel besorgt, um die Blutspuren zu beseitigen.

Verteidigung: Es war Totschlag, kein Mord
Anschließend wurden mehrere Kriminalbeamte vernommen, die wesentlich an den Ermittlungen beteiligt waren und auch nach der Festnahme Kontakt mit den Angeklagten hatten. So soll die Angeklagte nach ihrer Festnahme auf dem Weg in die Justizvollzugsanstalt sehr redselig gewesen sein. Trotz Belehrung, dass sie ohne Anwältin keine Aussagen machen müsse, habe sie erklärt, dass sie und der Mitangeklagte die Taten nicht begangen hätten – eine andere Person sei der Täter gewesen.

Im Pressebereich des Landgerichts wurden die Staatsanwältin sowie die Verteidiger des Angeklagten interviewt. Dabei wurde vor laufenden Kameras erklärt, es habe sich nicht um Mord, sondern um Totschlag gehandelt. Der Angeklagte habe die Tat nicht geplant; sie sei im Affekt und unter Alkoholeinfluss geschehen. Zu sehen unter anderem bei SWR-Landesschau, Sat.1 und RTL.

Die „Kuriere“ werden vom weiteren Prozessverlauf berichten – bislang sind noch 14 Fortsetzungstermine anberaumt.


Mehr dazu:   Blaulicht   Gerichtsartikel  
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