Pressemitteilung vom 17.05.2025
Wandel im Westerwald: Die Evangelische Kirche im Westerwald stellt sich neu auf
Im Westerwaldkreis vollzieht sich ein Wandel innerhalb der evangelischen Kirchengemeinden. Durch die Bildung von Nachbarschaftsräumen soll die Zusammenarbeit intensiviert und die Zukunftsfähigkeit gesichert werden.

Montabaur. Das Gemeindehaus in Montabaur war fast bis auf den letzten Platz gefüllt. Die Anwesenden diskutieren über die neue Struktur einer der größten evangelischen Kirchengemeinden im Westerwald. Montabaur wird künftig Teil des Nachbarschaftsraums Süd sein, zusammen mit den Gemeinden Höhr-Grenzhausen, Wirges, Ransbach-Baumbach/Hilgert und Neuhäusel. Insgesamt haben sich die 27 Kirchengemeinden des Dekanats Westerwald zu sechs Nachbarschaftsräumen zusammengeschlossen.
Nachbarschaftsräume sind ein Ergebnis des kirchlichen Reformprozesses ekhn2030 und sollen die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden stärken. Gemeinsam genutzte Gebäude und gebündelte Verwaltungsaufgaben stehen im Mittelpunkt. Jedes dieser Kooperationsräume verfügt über ein multiprofessionelles Verkündigungsteam, bestehend aus Pfarrpersonen, Kirchenmusikern und Gemeindepädagogen, das vernetzter als bisher arbeiten soll.
Ab 2027 neue Rechtsformen
Ein weiterer wichtiger Schritt steht bevor: Bis Anfang 2027 sollen sich die Gemeinden in einer von drei möglichen Rechtsformen zusammenschließen - Fusion, Gesamtkirchengemeinde oder Arbeitsgemeinschaft. Bei der Fusion entsteht eine neue Kirchengemeinde als Rechtsnachfolgerin der bisherigen Einzelgemeinden, diese Variante wählten die Nachbarschaftsräume Hachenburger Land, Wäller Land und Sayn-Wied. Bei der Gesamtkirchengemeinde hingegen bleibt die rechtliche Selbstständigkeit erhalten, jedoch ein Gesamtkirchenvorstand die Verwaltung übernimmt. Für diese Option entschieden sich die Nachbarschaftsräume Süd, Hoher Westerwald und Nord. Die Arbeitsgemeinschaft lässt die Gemeinden weitgehend unabhängig, wurde jedoch von keinem Nachbarschaftsraum gewählt.
Ein zentraler Aspekt der Umstrukturierung ist der Gebäudebedarfs- und Entwicklungsplan, der am 7. November auf der Herbstsynode beschlossen werden soll. Dieser Plan kategorisiert die Gebäude in solche, die dauerhaft erhalten bleiben (Kategorie A), vorerst erhalten bleiben (Kategorie B) und solche, die keine Zuweisungen mehr erhalten (Kategorie C).
Der stellvertretende Dekan Benjamin Schiwietz sieht in diesen Veränderungen große Chancen: "Hier in der Region und im ganzen Dekanat bewegt sich einiges." Auch Heike Blaum vom Kirchenvorstand ermutigt zur Offenheit gegenüber dem Neuen: "Lassen wir uns gemeinsam auf dieses Abenteuer ein." (PM/Red)
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