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Pressemitteilung vom 08.05.2025    

Neue Heizungsdebatte: Was wird aus dem Gebäudeenergiegesetz?

Die Ankündigungen der neuen Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sorgen für Unruhe. Besonders die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fordert Klarheit und Planungssicherheit im Bereich Heizungstechnik.

Symbolbild: Pixabay

Mainz. Nachdem die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes vor zwei Jahren für Diskussionen gesorgt hatte, steht das Thema erneut im Fokus. Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es: "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher." Obwohl ein eigenes Heizungsgesetz nicht existiert, bezieht sich diese Aussage auf den Paragrafen 71 des GEG. Eine Streichung oder Anpassung dieses Paragrafen könnte weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen haben, sowohl auf nationaler Ebene als auch für individuelle Hausbesitzer. Sollte Deutschland durch eine solche Änderung die von der EU geforderten CO2-Minderungsziele im Gebäudesektor verfehlen, könnten teure CO2-Zertifikate notwendig werden.

Die Heizungsbranche und Verbraucher:innen fordern Planungssicherheit. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sieht die im Gesetz verankerte Technologieoffenheit bereits als ausreichend an, da sieben verschiedene Optionen für Heizungserneuerungen bestehen. Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale, warnt: "Verbraucher:innen tragen auch ohne das sogenannte Heizungsgesetz mit alten Heiztechniken wie Öl- und Gasheizungen auch künftig ein hohes Kostenrisiko." Dies sei auf die ab 2027 erwarteten steigenden CO2-Preise zurückzuführen, die Haushalte mit fossilen Heizsystemen belasten würden. Zusätzlich steigen die Gasnetzentgelte, wenn die Zahl der Erdgasnutzer sinkt.



Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie, Klima und Bauen bei der Verbraucherzentrale, betont: "Um den Hausbesitzer:innen den Einstieg in die Wärmewende zu erleichtern, wäre es notwendig, dass sowohl die Preise für die Wärmepumpen als auch für den zugehörigen Strom deutlich sinken." Er fordert mehr Transparenz in der Preisgestaltung von Nah- und Fernwärme, was auch im Koalitionsvertrag angekündigt wurde.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Hausbesitzern, besonnen zu handeln:
- Bei Heizungen unter fünfzehn Jahren besteht kein akuter Handlungsbedarf, jedoch sollte ein langfristiger Modernisierungsplan erstellt werden.
- Für ältere Heizungen ist eine Energieberatung ratsam, um ein nachhaltiges Konzept zu entwickeln. Hierbei sollten die Gesamtkosten über einen Zeitraum von 20 Jahren berücksichtigt werden.
- Auch die kommunale Wärmeplanung kann bei Entscheidungen hilfreich sein; aktuelle Planungen können bei der zuständigen Verwaltung erfragt werden.

Weitere Informationen zum Thema Heizung bietet die Verbraucherzentrale online an. PM/Red



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