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Nachricht vom 06.05.2025    

Rund-um-die-Uhr-Einkaufen in Rheinland-Pfalz? IHKs und Kommunen fordern Reform

Eine Allianz aus Industrie- und Handelskammern sowie kommunalen Spitzenverbänden in Rheinland-Pfalz fordert eine Reform des Ladenöffnungsgesetzes. Im Fokus stehen dabei voll automatisierte Verkaufsstellen und verkaufsoffene Sonntage.

(Foto: Magdalena Henkel/dpa)

Rheinland-Pfalz. Die Erlaubnis für einen Rund-um-die-Uhr-Betrieb von voll automatisierten Verkaufsstellen ohne Personal und weniger Bürokratie bei verkaufsoffenen Sonntagen - das sind zwei Kernforderungen einer Allianz aus Industrie- und Handelskammern (IHK) und kommunalen Spitzenverbänden in Rheinland-Pfalz. In Mainz stellten sie gemeinsam ein Positionspapier vor, das eine Reform des Ladenöffnungsgesetzes im Land vorsieht. Darin wird gefordert, dass voll automatisierte Verkaufsflächen ohne Personal auf maximal 400 Quadratmeter Größe künftig rund um die Uhr geöffnet sein und Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen dürfen. Auch hybride Verkaufsstellen sollen möglich werden, mit Personal während der regulären Öffnungszeiten und ohne Personal außerhalb dieser Zeiten.

Verkaufsstellen als Treffpunkte
Thomas Przybylla, stellvertretender Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz und Bürgermeister der Verbandsgemeinde Weißenthurm bei Koblenz, erklärte, es gehe darum, die Nahversorgung auf dem Land zu verbessern. Hybride und automatisierte Märkte könnten Treffpunkte in Gemeinden sein und zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse beitragen, ergänzte Andreas Göbel, geschäftsführender Direktor des Landkreistages.

Eine Reform des Ladenöffnungsgesetzes wäre zudem ein wichtiger Baustein zur Stärkung von Innenstädten und Ortskernen, betonte Michael Mätzig, geschäftsführender Direktor des Städtetags. Der Handel sei im Umbruch, sagte Jürgen Vogel, Hauptgeschäftsführer der IHK für die Pfalz. Es herrsche harter Wettbewerb untereinander und mit Online-Angeboten, weshalb der Branche die Chance gegeben werden müsse, Innovationen zu nutzen.

Verkaufsoffene Sonntage im Blick - Adventszeit wichtig
Die IHK-Arbeitsgemeinschaft und die kommunalen Spitzenverbände kritisieren, dass für die Genehmigung verkaufsoffener Sonntage stets ein Anlass, wie etwa ein Stadtfest, nötig ist. Jürgen Vogel fragte, warum jedes Jahr das gesamte bürokratische Verfahren durchlaufen werden müsse, wenn der Anlass jedes Jahr derselbe sei. Das Positionspapier schlägt vor, dass nach dem Vorbild Thüringens ein verkaufsoffener Sonntag automatisch genehmigt wird, wenn der Anlass bereits in den drei Jahren zuvor eine Öffnung gerechtfertigt hat.



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Besonders ärgerlich sei es, dass in Rheinland-Pfalz verkaufsoffene Sonntage in der wichtigen Zeit vor Weihnachten nur dann möglich sind, wenn ein Adventswochenende in den November fällt. Laut Gesetz ist eine Öffnung an bestimmten Feiertagen und Adventssonntagen im Dezember nicht zulässig. Daher wünschen sich beide Seiten, dass verkaufsoffene Sonntage an einem der ersten beiden Adventswochenenden im Dezember möglich werden.

Blick geht Richtung Arbeitsministerium
Göbel vom Landkreistag betonte, dass das Positionspapier keine revolutionären Ideen enthalte, sondern vielmehr einen Kompromiss darstelle. Bei Läden mit Personal wollen auch die Kammern und kommunalen Spitzenverbände nicht an den geltenden Öffnungszeiten von Montag bis Samstag von 6 Uhr bis 22 Uhr rütteln. Zuständig für das Ladenöffnungsgesetz ist in Rheinland-Pfalz das von Dörte Schall (SPD) geführte Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, da es in erster Linie ein Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmern ist.

Vogel von der IHK für die Pfalz sagte, von Landesseite habe man bislang eher verhaltene Signale erhalten, was Änderungen angehe. Skepsis sieht er vor allem in Bezug auf die Forderungen zu verkaufsoffenen Sonntagen. Er sehe das Land jedoch in der Pflicht, etwas zu ändern. "Es sei nicht zu verstehen, warum Tankstellen auch an Sonntagen vieles verkaufen dürften, Läden jedoch nicht."

(dpa/bearbeitet durch Red)


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