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Pressemitteilung vom 05.05.2025    

Entsorgung von Sperrmüll: Tipps, um Ärger und Strafen zu vermeiden

Der Sperrmüll vor der Haustür kann schnell zum Ärgernis werden, wenn er tagelang das Straßenbild stört. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) gibt hilfreiche Tipps zur korrekten Entsorgung.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Rheinland-Pfalz. Die Entsorgung von Sperrmüll ist in vielen Kommunen ein Thema, das je nach Satzung unterschiedlich gehandhabt wird. Generell gehören zum Sperrmüll Gegenstände, die nicht über die herkömmliche Mülltonne entsorgt werden können, wie Möbel oder große Haushaltsgegenstände. Elektroschrott, umweltschädliche Stoffe wie Batterien und PVC sowie Bauschutt müssen aus Umweltgründen separat entsorgt werden. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder.

Was genau zum Sperrmüll zählt und wann dieser zur Abholung bereitgestellt werden darf, variiert je nach Kommune oder Landkreis. In vielen Regionen muss die Abholung vorab angemeldet werden. Es ist dann untersagt, den Müll mehrere Tage vor dem Termin auf die Straße zu stellen. Bei einem Abholtermin am Morgen darf der Müll am Vorabend platziert werden - es sei denn, dieser fällt auf einen Sonn- oder Feiertag, was in einigen Städten selbst das verbietet. Der Ablageort sollte so gewählt sein, dass Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgängern und Autofahrern, nicht behindert werden. Gehwege müssen ausreichend Platz bieten, damit Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen ungehindert passieren können.




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Kosten können auf den Mieter übertragen werden
In bestimmten Bereichen können Vermieter ein Abstellverbot für Sperrmüll aussprechen, da sie im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit verantwortlich sind. Frank Hennig, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS, erklärt: "Bei kostenpflichtiger Entsorgung können die Gebühren für die Sperrmüllabfuhr bei Mehrfamilienhäusern über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Sie sind als wiederkehrende Kosten der Müllbeseitigung umlagefähig."

Sammelplätze
Viele Kommunen haben mittlerweile feste Sammelplätze eingerichtet, an denen Bürger ihren Sperrmüll oft kostenfrei abgeben können. Doch Vorsicht: Nicht alles, was wie Sperrmüll aussieht, darf einfach mitgenommen werden. In vielen Kommunen ist sogenannter "Sperrmülltourismus" verboten. Auch wenn niemand verpflichtet ist, seinen Müll rund um die Uhr zu bewachen, kann es schwierig sein, die Herkunft der Gegenstände nachzuweisen, was zu Streitfällen führen kann. (PM/Red)


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