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Pressemitteilung vom 02.05.2025    

So profitieren Eltern steuerlich von Großeltern als Kinderbetreuer

Wer regelmäßig auf die Hilfe der Großeltern bei der Kinderbetreuung setzt, kann davon auch steuerlich profitieren. Vorausgesetzt, bestimmte Regeln werden eingehalten.

Großeltern als Kinderbetreuer. (KI-generiert)

Region. In vielen Familien sind Großeltern eine verlässliche Hilfe im Alltag. Wenn sie regelmäßig die Betreuung der Enkel übernehmen, profitieren nicht nur die Kinder und Großeltern – auch für Eltern bietet sich ein steuerlicher Vorteil. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Betreuung klar geregelt ist und bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Kinderbetreuungskosten ab 2025 besser absetzbar
Ab 2025 können Eltern bis zu 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Dies ist bis zu einer Höhe von 4.800 Euro pro Kind und Jahr möglich. Voraussetzung ist, dass das Kind noch keine 14 Jahre alt ist. Ausnahmen gelten für Kinder mit einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. Hier spielt das Alter keine Rolle.

Die steuerliche Begünstigung ist jedoch auf klassische Betreuungsleistungen beschränkt. Aktivitäten zur Vermittlung besonderer Fähigkeiten oder sportlicher Förderung sind ausgeschlossen. Eine weitere zentrale Bedingung ist, dass die Betreuung entgeltlich erfolgt. Großeltern müssen also für ihre Tätigkeit eine Vergütung erhalten – unabhängig von deren Höhe.

Formale Vorgaben: Vertrag, Rechnung und Überweisung
Damit das Finanzamt die Betreuungskosten anerkennt, müssen die formalen Anforderungen exakt eingehalten werden. Im Mittelpunkt steht ein schriftlicher Vertrag zwischen Eltern und Großeltern. Dieser sollte Angaben zu Betreuungszeiten, Umfang und Vergütung enthalten. Entscheidend ist, dass daraus klar hervorgeht, dass es sich um eine Dienstleistung handelt – nicht um eine unverbindliche Hilfeleistung im Familienkreis.

Zusätzlich müssen die Zahlungen nachweisbar sein. Das bedeutet: Eine Rechnung der Großeltern ist erforderlich und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Barzahlungen sind ausgeschlossen, da sie steuerlich nicht anerkannt werden. Der gesamte Vorgang muss dokumentiert sein – einschließlich Überweisungsbelegen und einer Übersicht über die geleisteten Betreuungsstunden.

Das Finanzamt legt besonderen Wert auf eine „fremdübliche“ Gestaltung. Das heißt: Die Vereinbarung soll einem normalen Geschäftsverhältnis gleichen – so, wie es auch mit externen Betreuungskräften üblich wäre. Entspricht die tatsächliche Umsetzung nicht den vertraglichen Regelungen oder ist die Zahlung nicht eindeutig nachvollziehbar, kann der steuerliche Abzug abgelehnt werden.



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Steuerliche Auswirkungen für die Großeltern
Die erhaltene Vergütung stellt für die Großeltern grundsätzlich steuerpflichtige Einnahmen dar. Diese müssen in der Steuererklärung angegeben werden – sofern eine solche abgegeben wird. Alternativ kann geprüft werden, ob die Betreuung im Rahmen eines Minijobs auf 556-Euro-Basis organisiert werden kann.

In diesem Fall müssen die Großeltern bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Es fallen Pauschalabgaben an. Wenn dieser Minijob der einzige ist, den die Großeltern ausüben, hat dies keine Auswirkungen auf ihre übrigen Einkünfte. Für die Eltern bedeutet dieses Modell zusätzlichen Steuervorteil: Auf Antrag können sie 20 Prozent der Aufwendungen – maximal 510 Euro – direkt von der Steuerschuld abziehen.

Was steuerlich nicht zählt
Nicht alle Formen der Unterstützung durch Großeltern lassen sich steuerlich absetzen. Sachzuwendungen wie Geschenke oder Essenseinladungen sind nicht anerkennungsfähig. Auch gelegentliche Betreuungen – etwa bei Krankheit der Eltern oder bei kurzfristigen Terminen – sind steuerlich nicht abziehbar.

Ein weiterer Aspekt ist der Ort der Betreuung. Erfolgt die Kinderbetreuung im Haushalt der Eltern, ist der steuerliche Abzug einfacher. Erfolgt sie hingegen im Haushalt der Großeltern, kann dies komplizierter sein. In jedem Fall ist es sinnvoll, die Betreuung vertraglich zu regeln und lückenlos zu dokumentieren.

Steuerliche Gestaltung sinnvoll planen
Für berufstätige Eltern ist die Hilfe der Großeltern eine große Erleichterung. Mit sorgfältiger Planung kann daraus auch ein finanzieller Vorteil entstehen. Voraussetzung ist, dass alle formalen Anforderungen erfüllt werden. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig steuerlichen Rat einholen. Eine erste Orientierung bietet der Steuerberater-Suchdienst der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz unter www.sbk-rlp.de. Die Website liefert Informationen und hilft bei der Auswahl eines passenden Ansprechpartners. (PM/Red)



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