Pressemitteilung vom 01.05.2025
Bundesagentur für Arbeit führt Multi-Faktoren-Authentifizierung ein
Seit Dienstag (29. April) ist die Nutzung einer Multi-Faktoren-Authentifizierung (MFA) für alle Nutzer des Online-Portals der Bundesagentur für Arbeit verpflichtend. Diese Maßnahme soll den Schutz persönlicher Daten und Identitäten erhöhen.

Neuwied. Alle Kunden, die das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit (BA) nutzen, können seit dem 29. April 2025 ausschließlich die als MFA bekannten, sicheren Anmeldeverfahren nutzen. Der Schutz der Daten und der persönlichen Identität haben für die BA oberste Priorität.
Bei allen Anmeldungen von Privatpersonen und Unternehmen im Online-Portal ist seit dem 29. April ein zweiter Faktor verpflichtend.
Es stehen dabei drei Alternativen zur Verfügung:
Absicherung der Anmeldung über Passkey, das bedeutet eine passwortlose Anmeldung mit biometrischen Daten (zum Beispiel Fingerabdruck, Gesichtserkennung) oder PIN
Absicherung der Anmeldung mit TOTP (Timebased One-Time Password), ein Einmalcode aus einer Authenticator-App
Absicherung der Anmeldung mit BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis (eID)
Die verpflichtende Nutzung gilt für Kunden beider Rechtskreise, also der Agenturen und der Jobcenter. In der Familienkasse, über die zum Beispiel das Kindergeld ausgezahlt wird, ist die Nutzung der BundID mit ELSTER-Zertifikat in Kombination mit dem BA-Konto bereits verpflichtend eingeführt.
Passkey und TOTP: Sicherer Schutz für die Absicherung der persönlichen Daten
Bereits seit Anfang dieses Jahres haben Nutzer des Online-Portals der BA die Möglichkeit, sich einen Passkey einzurichten, um sich an ihrem Konto anzumelden. Sie sind sehr einfach und komfortabel in der Handhabung und stellen eine sichere Alternative zu Passwörtern dar.
Passkeys sind sogenannte digitale Schlüssel, die im Gegensatz zu Passwörtern nicht vergessen werden können, automatisiert erstellt werden und weniger anfällig gegenüber Phishingangriffen oder Datendiebstahl sind. In Kombination mit der Nutzung eines Smartphones lassen sich über einen Fingerabdruck oder einen Gesichtsscan Passkeys mit wenigen Klicks in den Kontoeinstellungen des Profils einrichten und absichern.
Ausführliche Informationen hierzu finden Nutzer der Online-Services unter: Passkey.
Neben dem Passkey-Verfahren bietet die BA seit März dieses Jahres Nutzern der Online-Services die Option, den Zugang zu ihrem Konto mit einem weiteren zweiten Faktor, dem sogenannten TOTP, abzusichern. Das TOTP-Verfahren stellt eine alternative Absicherung des Nutzerkontos dar. Ergänzend zum Passwort wird ein aktueller Code abgefragt, der über eine Authenticator-App erzeugt wird. Dadurch bietet er auch einen wesentlich höheren Schutz als ein herkömmliches Passwort.
Die Wahl der Authenticator-App liegt dabei bei den Nutzern. Dabei sollte nur auf vertrauenswürdige Apps zurückgegriffen beziehungsweise diese heruntergeladen werden. Über den Suchbegriff "2FA-App Test" beispielsweise kann man sich über vertrauenswürdige Apps informieren. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Arbeitsagentur.
BundID: verpflichtende Nutzung für Änderungen persönlicher Daten und Kontoverbindungsdaten im Online-Account
Seit Juli 2024 gibt es zudem die Möglichkeit, sich mit der BundID am Online-Portal
anzumelden und zu authentifizieren. Die BundID ermöglicht einen besonders sichereren Zugang zu den digitalen Verwaltungsservices der BA und der Familienkasse.
Kunden, die im Online-Account ab sofort ihre Adresse beziehungsweise Kontoverbindungsdaten ändern wollen, können dies nur noch, wenn sie sich über die BundID anmelden. Ausführliche Informationen hierzu finden Kunden auf der Website der Arbeitsagentur. (PM/Red)
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