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Pressemitteilung vom 17.04.2025    

Gericht bestätigt Absage von Sprachkurs für Schüler mit geringen Deutschkenntnissen

Ein geplanter Feriensprachkurs für Schüler mit geringen Deutschkenntnissen wurde aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen abgesagt, was zu einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Koblenz führte. Die Antragsteller hofften auf eine Teilnahme in den Osterferien.

Symbolbild (Quelle: Pixabay)

Koblenz. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Absage eines Feriensprachkurses durch eine örtliche Volkshochschule rechtmäßig war. Der Kurs, der in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung angeboten wird, richtet sich an schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit fehlenden oder geringen Deutschkenntnissen. Seit 2009 werden diese Kurse bei Bedarf in den Oster-, Sommer- und Herbstferien durchgeführt, basierend auf einer Rahmenvereinbarung zur Förderung der deutschen Sprache.

Eilantrag, um den Kurs zu erzwingen
Die Bedarfsfeststellung und Anmeldung zu diesen Kursen erfolgt über die Schulen. Im März musste der geplante Kurs für die Osterferien wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden. Zwei Schüler, die von ihren Schulen nicht für den Kurs angemeldet wurden, reichten daraufhin einen Eilantrag ein, um die Durchführung des Kurses und ihre Teilnahme zu erzwingen.



Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab
Das Gericht wies den Eilantrag ab. Die Richter stellten fest, dass die Antragsteller keinen Anspruch auf die Durchführung oder Teilnahme am Kurs hatten, da sie nicht die Anforderungen der Rahmenvereinbarung erfüllten. Zum einen waren innerhalb der Anmeldefrist nicht genügend Teilnehmer gemeldet worden. Zum anderen gehörten die Antragsteller nicht zur Zielgruppe der Kurse, da sie bereits länger als ein Jahr in Deutschland lebten und kein ausreichender Sprachförderbedarf festgestellt wurde. Einer der Antragsteller hatte zudem bereits vier Kurse absolviert, obwohl nur eine Wiederholung vorgesehen ist.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden. (PM/Red)


Mehr dazu:   Gerichtsartikel  
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