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Nachricht vom 03.04.2025    

Gericht weist Klage von Flutopfer-Eltern im Ahrtal ab

Das Verwaltungsgericht Mainz hat eine bedeutende Entscheidung in der juristischen Aufarbeitung der Ahrtal-Flutkatastrophe vom Sommer 2021 getroffen. Es ging um die Frage, wie mit einer Petition von Hinterbliebenen umgegangen werden sollte.

Stadt Mainz. Foto: Helmut Fricke/dpa

Mainz. Die Eltern eines Opfers der verheerenden Flut im Ahrtal haben vor dem Verwaltungsgericht Mainz eine Niederlage erlitten. Ihre Beschwerde gegen das rheinland-pfälzische Justizministerium wurde abgewiesen. Das Urteil ist jedoch noch nicht endgültig, da ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich ist, wie der Gerichtssprecher mitteilte.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Behandlung einer Petition, die von Hinterbliebenen im April 2024 eingereicht wurde. Diese forderte die Aussetzung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Koblenz, das unter anderem den ehemaligen Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) betraf, sowie den Austausch der Staatsanwälte. Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Petition korrekt behandelt wurde.

Das Justizministerium hatte die Petition als Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet und sie an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz weitergeleitet. Eine Auswechslung der Staatsanwälte fand nicht statt, und die Ermittlungen wurden kurze Zeit später eingestellt - was bei den Angehörigen der Flutopfer auf scharfe Kritik stieß.

In ihrer Klage argumentierten die Hinterbliebenen, dass das Ministerium sich sachlich mit der Petition hätte befassen müssen, anstatt sie weiterzuleiten. Sie sahen einen Fehler darin, dass die Petition als Dienstaufsichtsbeschwerde behandelt wurde, da sie eigentlich auf das externe Substitutions- und Weisungsrecht des Ministeriums abzielte.




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Das Verwaltungsgericht teilte diese Ansicht nicht und erklärte, dass der Anspruch aus dem Petitionsrecht erfüllt sei. Das Ministerium habe zu Recht die Zuständigkeit für sich ausgeschlossen und die Angelegenheit zur Prüfung an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz weitergeleitet. Der Anwalt der Eltern kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.

Bei der Flutkatastrophe im Sommer 2021 verloren in Rheinland-Pfalz 136 Menschen ihr Leben, und ein Mensch wird noch immer vermisst. Die Zerstörungen waren immens, tausende Häuser wurden beschädigt oder zerstört, Straßen und Brücken weggespült. Gegen die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Koblenz im April 2024 wehren sich die Hinterbliebenen weiterhin mit einer Beschwerde, über die noch nicht entschieden ist.
(dpa/bearbeitet durch Red)


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