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Nachricht vom 02.04.2025    

Aktualisiert: AfD scheitert mit Klage gegen Malu Dreyer und das Land Rheinland-Pfalz

Die AfD hat versucht, die ehemalige Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, sowie die Landesregierung vor Gericht zu bringen. Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz hat nun ein Urteil gefällt.

Demonstrationen gegen Rechtsextremismus - Mainz. (Foto: Helmut Fricke/dpa)

Koblenz. Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die frühere Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und die rheinland-pfälzische Landesregierung gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz entschied, dass die angegriffenen Aussagen Dreyers dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedient haben und somit rechtmäßig waren.

Die Landes- und Bundespartei der AfD warf Dreyer und der Landesregierung eine Verletzung des Neutralitätsgebots vor. Dieses Gebot besagt, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei - solange sie nicht verboten ist - auf den Parteienwettbewerb einwirken dürfen. Konkret ging es um mehrere Äußerungen Dreyers mit Bezug zur AfD Anfang 2024, darunter ein Aufruf zu einer Demonstration gegen rechts. (dpa/bearbeitet durch Red)


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