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Nachricht vom 02.04.2025    

Telenotarzt in Rheinland-Pfalz: Medizinische Hilfe per Bildschirm bald flächendeckend

In Rheinland-Pfalz wird das Rettungsdienstgesetz reformiert, um den Telenotarzt landesweit verfügbar zu machen. Der Entwurf soll am Mittwoch im Landtag verabschiedet werden und bringt einige Neuerungen mit sich.

(Foto: Harald Tittel/dpa)

Rheinland-Pfalz. Telenotärzte sollen noch in diesem Jahr in ganz Rheinland-Pfalz erreichbar sein. Dies ist der zentrale Punkt der Novelle des Rettungsdienstgesetzes, die das bestehende Gesetz von 2020 reformieren soll. Die Neufassung sieht zudem eine barrierefreie Kommunikation über die Notrufnummer 112 vor - neben Telefonanrufen sollen auch Textnachrichten und Videoanrufe möglich sein. Für die Umsetzung dieser Bestimmungen sind jedoch noch gut zwei Jahre Zeit.

Die Telenotarztzentralen sollen Notfallsanitäter direkt beim Patienten unterstützen können. "In kürzester Zeit erhalten die Notfallsanitäter auf diese Weise ärztliche Expertise aus der Telenotarztzentrale", lobt Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer. Derzeit gibt es zwei solcher Zentralen in Ludwigshafen und Trier, die bereits seit einigen Jahren erprobt werden. Diese Zentralen sollen dauerhaft besetzt sein.

"Der Telenotarzt ist besonders im ländlichen Raum wichtig, wo der Notarzt nicht immer gleichzeitig mit dem Rettungswagen vor Ort bei den Patienten sein kann", erklärt Matheis. Das Konzept biete die Möglichkeit, Ressourcen effizient einzusetzen und Expertenrat aus spezialisierten Kliniken einzuholen. Nicole Didion, Regionalbeauftragte der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte, beschreibt die Vorteile: Der Telenotarzt könne an seinem Arbeitsplatz auf viele Ressourcen zurückgreifen und andere Fachärzte einbinden, was Notärzten ermögliche, sich auf echte Notfälle zu konzentrieren.

Beim Einsatz fungieren die Notfallsanitäter als verlängerter Arm des Telenotarztes. Tablets ermöglichen Echtzeit-Kommunikation, und Vitaldaten können digital übertragen werden. "Jede Telenotarztzentrale kann prinzipiell von jedem Rettungsmittel in Rheinland-Pfalz angefordert werden, sobald die Einsatzkräfte eingewiesen und geschult sind", erläutert Didion.




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Alle Rettungswagen im Bundesland sind bereits mit den erforderlichen Geräten ausgestattet. Viele Besatzungen und Telenotärzte wurden bereits geschult oder ausgebildet. Der Patient profitiert davon, dass der Telenotarzt ohne Anfahrt verfügbar ist, was frühere Maßnahmen wie erweiterte Schmerztherapien ermöglicht. Bis der Präsenznotarzt eintrifft, kann der Telekollege überbrückend helfen.

Dennoch können Telenotärzte den Notarzt vor Ort nicht ersetzen, betont Didion. Ihnen fehlen direkte Sinneseindrücke wie Tasten oder Geruch, und das Sichtfeld über das Tablet ist eingeschränkt. Erfahrung und Schulung sind daher entscheidend. Eine begrenzende Herausforderung könnte auch schlechte Internetqualität sein.

Die CDU hat angekündigt, dem Gesetz zuzustimmen. "Die Wichtigkeit eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Rettungssystems hat für uns höchste Priorität", sagt Christoph Gensch, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion. Er warnt jedoch davor, dies als Einstieg in den Ausstieg aus der Notarztversorgung zu verstehen.

Für den Notruf 112 müssen die sieben integrierten Leitstellen so ausgestattet werden, dass sie auch Textnachrichten oder Videoanrufe empfangen können. Dieser barrierefreie Notruf soll bis spätestens 28. Juni 2027 möglich sein. Die Kosten für die Umsetzung sind noch unklar, Schätzungen reichen von einer Million Euro Investitionskosten und 200.000 Euro Betriebskosten pro Jahr bis zu 4,2 Millionen Euro Investitionskosten und 840.000 Euro Betriebskosten jährlich. Die Einführung des Telenotarztes selbst verursacht keine zusätzlichen Kosten.

(dpa/bearbeitet durch Red)


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