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Pressemitteilung vom 29.03.2025    

Hoher Masernschutz an Schulen in Rheinland-Pfalz gewährleistet

Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten weltweit, und die Einführung einer Impfpflicht war eine Reaktion auf wiederholte Ausbrüche. Doch wie steht es um den Schutz an Schulen in Rheinland-Pfalz?

Masern-Impfung. (Foto: Marius Becker/dpa)

Mainz. An den Schulen in Rheinland-Pfalz herrscht ein hohes Schutzniveau gegen Masern. Nach Angaben des Bildungsministeriums, basierend auf Daten der Eingangsuntersuchungen für den Einschulungsjahrgang 2022/23, haben 99,4 Prozent der Kinder die erste Masernschutzimpfung erhalten. Die zweite Impfung ist bei 97,8 Prozent der Kinder erfolgt. Ein vollständiger Impfschutz setzt zwei Impfungen voraus. Das Robert Koch-Institut (RKI) sieht einen Gemeinschaftsschutz als gegeben an, wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung immun sind, da ab diesem Wert Infektionsketten schnell unterbrochen werden können.

Die Rechtslage verlangt von Schulen, das Fehlen einer Masernschutzimpfung an die Gesundheitsämter zu melden. Die weitere Verfolgung liegt dann in deren Verantwortung. Das Masernschutzgesetz schreibt vor, dass alle nach 1970 geborenen Personen in Gemeinschaftseinrichtungen einen vollständigen Impfschutz oder eine Immunität nachweisen müssen. Ohne diesen Nachweis dürfen sie dort nicht betreut oder tätig werden - ausgenommen sind schulpflichtige Kinder und Jugendliche.

"Die Schulpflicht rangiert hier als Rechtsgut höher als der Nachweis des Impfschutzes", erklärt das Bildungsministerium. Wird der Nachweis nicht erbracht, besucht das Kind weiterhin die Schule, während die Schulleitung das zuständige Gesundheitsamt informiert. Werden die erforderlichen Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens zehn Tagen vorgelegt, kann das Gesundheitsamt die Eltern oder Sorgeberechtigten zu einer Beratung einladen. Ob Geldbußen verhängt werden, liegt im Ermessen des Gesundheitsamts.




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Masernimpfpflicht
Seit der Einführung der Masernimpfpflicht im Jahr 2020 hat sich die Impfquote laut RKI bundesweit erhöht. Der Anteil zweifach geimpfter Kinder im Alter von 24 Monaten stieg von 70 Prozent (2019) auf 77 Prozent (2023), bei Sechsjährigen von 89 Prozent (2019) auf 92 Prozent (2023). Diese Pflicht wurde nach mehreren Masernausbrüchen eingeführt, da andere Maßnahmen nicht ausreichend waren, um die Impfquote zu steigern. Bis zum 25. September 2024 wurden in Deutschland 553 Masernfälle gemeldet.

Die Anzahl der registrierten Fälle schwankt stark: Zwischen 2020 und 2023 lagen die Zahlen im ein- bis zweistelligen Bereich, während sie zwischen 2012 und 2019 jährlich zwischen 165 und rund 2.500 Fällen variierten. Masern gelten als extrem ansteckend, da das Virus bei fast allen ungeschützten Menschen Symptome wie Fieber, Husten und Hautausschlag verursacht. Zu den Komplikationen zählen Mittelohr-, Lungen- und Gehirnentzündungen, die schwere Folgeschäden nach sich ziehen können.

(dpa/bearbeitet durch Red)


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