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Nachricht vom 26.03.2025    

Was beachten beim Arbeitsplatzwechsel?

RATGEBER | Ein neuer Job ist immer auch ein Neubeginn und bietet neue Chancen und Herausforderungen. Auf der anderen Seite verlässt man aber einen Arbeitsplatz bei einem Unternehmen, dessen Strukturen, Arbeitsweisen und Teammitglieder man kennt und begibt sich bei einem Jobwechsel im sprichwörtlichen Sinne auf Neuland bzw. neues Terrain. Damit der Arbeitsplatzwechsel reibungslos vonstattengehen kann, ist es daher wichtig, einige Aspekte zu berücksichtigen und das bestenfalls schon, bevor die Zusage für den neuen Job einem sicher ist. Was also ist in diesem Zusammenhang wichtig und worauf sollte man achten?

Symbolfoto (KI generiert)

Nicht nur das Gehalt sollte passen
Bei einem neuen Job sollte nicht nur das Gehalt stimmen, hier verhält es sich ähnlich wie in einer (hoffentlich guten) Nachbarschaft. Ob das Betriebsklima und der Umgang mit den Mitarbeitern unkompliziert und fair ist, stellt sich im Zweifel zwar erst im Nachhinein heraus, es lohnt sich aber durchaus schon im Vorab über das Unternehmen bzw. die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu informieren. Entsprechende Portale wie "Xing" oder "kununu" ermöglichen zumindest einen groben Überblick über das vorherrschende Meinungsbild.

Die Kündigung und Aufhebungsvertrag
Eine Kündigung stellt rechtlich gesehen eine einseitige Erklärung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dar und bedarf daher keiner Einwilligung durch den Arbeitgeber, allerdings müssen hier einige Punkte berücksichtigt werden, damit diese auch tatsächlich gültig bzw. wirksam ist. Die Kündigung muss fristgerecht und in schriftlicher Form erfolgen, eine E-Mail oder ein Anruf sind nicht ausreichend, um eine Kündigung zu erwirken. Üblicherweise beträgt die Kündigungsfrist von vier Wochen, es kann allerdings sein, dass im Arbeitsvertrag eine andere Frist vereinbart wurde.

Sofern man sich mit seinem bisherigen Arbeitgeber gut versteht, besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Aufhebungsvertrag aufzusetzen. Dabei vereinbaren beide Seiten eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, wodurch es auch möglich wird, ein Arbeitsverhältnis sofort oder sogar rückwirkend beenden zu können.

Prämien, Boni und Überstunden prüfen
Ob Arbeitnehmer, die den Job wechseln, noch Anspruch auf Extrazahlungen haben, ist von den jeweiligen Vertragsregelungen abhängig. Sofern das Unternehmen ein 13. Jahresgehalt zahlt, und dieses auch so im Vertrag festgehalten ist, besteht zumindest ein anteiliger Anspruch auf diese Zahlung, der an einen bestimmten Stichtag gekoppelt ist. Im Zweifel ist es ratsam, sich an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Fachanwalt zu wenden und etwaige Ansprüche prüfen zu lassen.

Übrig gebliebene Urlaubstage hingegen stehen einem in jedem Fall auch bei einer Kündigung zu. Sollte es nicht mehr möglich sein, diese Tage zu nutzen, bevor das Arbeitsverhältnis endet, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Urlaub auszubezahlen. Ob zudem auch ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, ist maßgeblich davon abhängig, zu welchem Zweck der bisherige Arbeitgeber dieses ausgezahlt hat. Wenn es sich um einen Bonus für besonders gute Leistungen handelt, stehen die Chancen gut, das Weihnachtsgeld auch vor dem jeweiligen Stichtag noch zu erhalten. Handelt es sich hingegen um eine zusätzliche Zahlung, die vor allem die Treue zum Unternehmen belohnen soll, ist es nicht sehr wahrscheinlich, einen Anspruch erwirken zu können.

Unbedingt prüfen: Lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse?
Unter gewissen Umständen kann es auch sinnvoll sein, die Steuerklasse im Zuge eines Arbeitsplatzwechsels zu wechseln. Das kann beispielsweise sein, wenn die Geburt eines Kindes, eine Hochzeit oder auch eine Scheidung ansteht, und ein Wechsel der Steuerklasse sich so positiv auf das Nettoeinkommen auswirken würde. Unter folgendem Link finden sich nähere Informationen zum Thema Steuerklasse wechseln.

Jobwechsel ja, aber nicht zu leichtfertig und nicht zu oft!
Es spricht nichts gegen einen Arbeitsplatzwechsel, allerdings sollte dieser nicht zu leichtfertig und vor allem auch nicht zu oft vollzogen werden. Nicht zu leichtfertig, da zumindest das Risiko besteht, die Probezeit auf der neuen Stelle nicht zu bestehen und somit recht kurzfristig eine neue alternative Stelle zu finden. Nicht zu oft, da Unternehmen bzw. Arbeitgeber, die fähiges Personal einstellen, schließlich auch daran interessiert, diese im Unternehmen zu halten. Wenn im Lebenslauf ersichtlich ist, dass der potenzielle Kandidat es nie lange in einem Unternehmen "ausgehalten" hat, stehen die Chancen hoch, dass man sich für einen im Zweifel "zuverlässigeren" Kandidaten entscheidet.

Fazit
Ein neuer Job ist wie eine neue Liebe oder so ähnlich heißt es. Damit der Arbeitsplatzwechsel aber auch reibungslos klappt, und um bestimmte Problematiken gar nicht erst aufkommen zu lassen, ist es wichtig, die genannten Punkte zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. So steht dem Jobwechsel, neuen beruflichen Herausforderungen und dem nächsten Schritt auf der Karriereleiter nichts entgegen. (prm)


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