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Pressemitteilung vom 14.03.2025    

Wissing sieht keine Erfolgschancen für Klagen gegen Bundestag-Sondersitzungen

Die rechtliche Zulässigkeit der Sondersitzungen des alten Bundestags steht im Mittelpunkt aktueller Diskussionen. Bundesjustizminister Volker Wissing äußert sich zu den eingereichten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und schätzt deren Erfolgsaussichten als gering ein.

dpa-Interview mit Volker Wissing. Foto: Arne Dedert/dpa

Mainz. Bundesjustizminister Volker Wissing hält die Klagen gegen die beiden Sondersitzungen des Bundestags mit den alten Mehrheitsverhältnissen für wenig erfolgversprechend. "Wir haben einen voll funktionstüchtigen Bundestag und das Grundgesetz kennt keine Vakanz in der Gesetzgebung", erklärte der parteilose Politiker im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Er fügte hinzu, dass die Legislaturperiode nicht mit dem Wahltag ende, sondern erst mit der Konstituierung des neuen Bundestags.

Solange die verfassungsmäßige Frist noch laufe, sei der bisherige Bundestag voll handlungsfähig und mit allen Legislativrechten ausgestattet, betonte Wissing. "Das heißt, auch Verfassungsänderungen sind möglich und Entscheidungen mit der verfassungsändernden Mehrheit", so der ehemalige FDP-Politiker. "Das halte ich für sehr klar." Es könne zwar diskutiert werden, ob weitreichende Entscheidungen nach einer Bundestagswahl vom neuen Parlament getroffen werden sollten, doch sei dies eine politische und keine verfassungsrechtliche Frage, sagte Wissing. Der Jurist und ehemalige FDP-Landesvorsitzende in Rheinland-Pfalz ist seit dem Bruch der Ampel-Koalition Justizminister.



Wissing äußerte sich auch zum Zeitpunkt der Sondersitzungen und hält diesen für zulässig, solange ausreichend Zeit für Beratungen gewährleistet sei. Beim Bundesverfassungsgericht sind mehrere Anträge eingegangen, unter anderem von AfD und Linken, die sich gegen die Sondersitzungen des alten Bundestags richten. Diese Sitzungen sollen über von Union und SPD geplante Grundgesetzänderungen beraten, um schuldenfinanzierte Milliardeninvestitionen zu ermöglichen. Eine Entscheidung des Karlsruher Senats wird vor dem 18. März erwartet, da an diesem Tag die zweite Sondersitzung stattfinden soll. (dpa/bearbeitet durch Red)



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