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Nachricht vom 08.03.2025    

Landgericht Koblenz sühnte bewaffneten Raubüberfall in Altenkirchen

Von Wolfgang Rabsch

Überraschenderweise konnte die 3. Strafkammer beim Landgericht Koblenz, unter dem Vorsitz von Richter Rudolf Lenders, das Verfahren wegen des Raubüberfalls in Altenkirchen, bereits am ersten Verhandlungstag mit der Verkündung des Urteils abschließen, obwohl zunächst zwei weitere Fortsetzungstermine anberaumt waren.

Foto: Wolfgang Rabsch

Koblenz. Die Staatsanwaltschaft warf dem 26-jährigen Angeklagten vor, am 12. Oktober 2023 einen Friseursalon in Altenkirchen überfallen zu haben. Der Angeklagte soll maskiert in den Salon gekommen sein und unter Drohung mit einer Schreckschusswaffe die Besitzerin des Salons aufgefordert haben, die Kasse zu öffnen und dem Angeklagten Bargeld in Höhe von 642 Euro zu übergeben.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Angeklagte bereits wegen eines ähnlich gelagerten Delikts, nämlich dem Überfall auf einen Lottoladen in Altenkirchen, zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt wurde, die er zurzeit in der JVA Diez verbüßt.

Vorab das Urteil, damit das Weiterlesen Sinn macht: Der Angeklagte wird, unter Einbeziehung der Vorverurteilung, wegen schwerem Raub zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Es wurde festgestellt, dass keine Gespräche zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung (sogenannter Deal) stattgefunden haben.

Zeugin schilderte die dramatische Situation des Überfalls
Nach Verlesung der Anklageschrift wurde in die Beweisaufnahme eingetreten. Da der Angeklagte zunächst keine Angaben zur Person oder zum Tatvorwurf machte, wurde die erste Zeugin vernommen, die Besitzerin des Friseursalons. Der Angeklagte habe ihren Friseursalon in Altenkirchen betreten, dabei eine sogenannte Sturmhaube über den Kopf gestülpt und ein schwarzes Basecap darüber getragen. Dann habe er mit einer schwarzen Pistole, die echt aussah, herumgefuchtelt und die Waffe auch entsichert und in ihre Richtung gehalten. Dabei sagte er lediglich "Kasse". Sie habe Angst bekommen und wäre sofort zur Kasse gegangen und dem Angeklagten 624 Euro ausgehändigt, die sich zu diesem Zeitpunkt an Bargeld in der Kasse befunden hätten. Der Angeklagte habe das Geld eingesteckt und sei mit ruhigem Schritt zum Ausgang gegangen und ihr noch zugerufen "Gib mir zehn Minuten Zeit". Als er ihren Salon verlassen hatte, alarmierte sie trotzdem sofort die Polizei. Die Zeugin schilderte weiter, dass der Überfall sie nicht kaltgelassen habe und ihr noch lange zugesetzt hat. Sie habe jedoch keine psychologische Hilfe in Anspruch genommen, sondern versucht, das Geschehene durch viele Gespräche mit ihrer Familie und Freunden zu verarbeiten.

Verpfuschtes Leben ab dem 14. Lebensjahr

Nach dieser Aussage war der Angeklagte bereit, Angaben zur Person zu machen: Er habe die Mittlere Reife erreicht, danach eine Lehre zum Maler und Lackierer erfolgreich beendet und danach in verschiedenen Berufen gearbeitet, er wäre nie arbeitslos gewesen. Ab dem 14. Lebensjahr hat er mit dem regelmäßigen Konsum von Alkohol und Drogen begonnen, Bier, Jack Daniels, Kokain und Amphetamine. Die Überfälle habe er begangen, um sich mit dem erbeuteten Geld die erforderlichen Suchtmittel kaufen zu können. In der U-Haft sei er zu der Erkenntnis gekommen, dass er dringend eine Suchttherapie beginnen müsse.




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Im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung wurden eine Praktikantin und eine Kundin vernommen, die sich ebenfalls zum Zeitpunkt des Überfalls in dem Geschäft aufhielten. Polizei- und Kriminalbeamte rundeten das Zeugenprogramm ab, dann hatten die Sachverständigen das Wort. Der psychiatrische Gutachter konnte dem Angeklagten weder eine Schuldunfähigkeit noch verminderte Schuldfähigkeit bescheinigen, stellte lediglich eine reduzierte Steuerungsfähigkeit fest. Der toxikologische Gutachter konnte nicht viel Erhellendes zum Zustand des Angeklagten beitragen, da nach dem Überfall auf den Friseursalon keine Blutprobe vorlag.

Nachdem der Strafregisterauszug (BZR) mit allen Vorstrafen zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wurde, konnte einvernehmlich die Beweisaufnahme geschlossen werden.

Plädoyers und das Urteil
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte unter Einbeziehung der Vorverurteilung, den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren wegen schweren Raubes zu verurteilen.

Der Verteidiger des Angeklagten stellte keinen konkreten Strafantrag, betonte aber, dass dem Angeklagten während der Verbüßung der Haftstrafe die Teilnahme an einer Suchttherapie ermöglicht werden solle. In seinem letzten Wort beteuerte der Angeklagte, wie sehr ihm alles leidtun würde und er sich sehr schämt für das, was er angestellt hat; er bat darum, ihm eine Suchttherapie zu ermöglichen.

Urteil im Namen des Volkes

Der Angeklagte wird unter Einbeziehung der Vorverurteilung wegen schwerem Raub zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach erfolgter Urteilsbegründung und der Rechtsmittelbelehrung wurden keine Erklärungen abgegeben, somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. (Wolfgang Rabsch)


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