Werbung

Pressemitteilung vom 20.02.2025    

Rückerstattung von Strompreis-Umlagen für Wärmepumpen-Besitzer

Wärmepumpen-Besitzer können 2024 eine Entlastung bei den Stromkosten durch Rückerstattungen der KWK- und Offshore-Netzumlage erhalten. Um diese Möglichkeit zu nutzen, müssen Verbraucher bis Ende Februar den Antrag bei ihrem Energieversorger stellen.

Symbolbild. (Quelle: pixarbay)

Region. Für Verbraucher, die eine Wärmepumpe an einem separaten Zählpunkt betreiben, gibt es rückwirkend eine Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen. Diese Entlastung betrifft die sogenannte KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage. Wer rechtzeitig bis zum 28. Februar 2025 einen Antrag stellt, kann für das Jahr 2024 eine Rückerstattung von bis zu 66 Euro erhalten, abhängig vom Verbrauch des Haushalts. Wird die Frist versäumt, kann die Rückerstattung noch bis zum 31. März 2025 beantragt werden, allerdings mit einer Reduzierung auf 80 Prozent des Betrags.

Antragstellung und gesetzliche Grundlagen
Die Rückerstattung wurde durch das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) beschlossen und befindet sich noch in der finalen Genehmigungsphase durch die EU. Das Gesetz sieht vor, dass der Energieversorger die Rückerstattung für das vergangene Jahr bis Ende Februar beim Netzbetreiber anmeldet. Daher ist es wichtig, dass Verbraucher ihren Anspruch frühzeitig melden, um die volle Rückerstattung zu erhalten.

Voraussetzungen und wichtige Hinweise
Die wichtigste Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt betrieben wird. Nur dann kann der Stromverbrauch gesondert abgerechnet werden, was für die Entlastung nötig ist. Viele Energieversorger bieten ihren Kunden die Möglichkeit, den Antrag über elektronische Formulare oder Musterbriefe einzureichen, um den Prozess zu erleichtern.



Höhe der Rückerstattung
Die Rückerstattung für das Jahr 2024 setzt sich aus der Offshore-Netzumlage von 0,656 Cent pro Kilowattstunde und der KWKG-Umlage von 0,275 Cent pro Kilowattstunde zusammen. Insgesamt bedeutet das eine Ersparnis von 1,108 Cent pro Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer. Ein Haushalt, der eine Wärmepumpe betreibt und einen jährlichen Verbrauch von 6.000 Kilowattstunden hat, kann so eine Rückerstattung von rund 66 Euro erhalten.

Weitere Informationen und Unterstützung
Für detailliertere Informationen zur Rückerstattung und Wärmepumpenstrom können Verbraucher die Webseite der Verbraucherzentrale NRW besuchen. Hier gibt es auch aktuelle Veranstaltungen und Unterstützungsmöglichkeiten rund um das Thema Energie.

Weitere Details zu Wärmepumpenstrom finden Sie unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/13750.
Informationen zu Veranstaltungen finden Sie unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/e-veranstaltungen.

(PM/Red)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Feuerwehrbrote zugunsten des Nachwuchses der Feuerwehr im Westerwaldkreis

Die Bäckerei Grund hat mit ihrer Feuerwehr-Brot-Aktion erneut viele Menschen erreicht. Insgesamt wurden ...

Herausforderungen im Asylverfahren: Traumatisierte Frauen in Deutschland

Anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni 2026 lenkt die Frauenrechtsorganisation SOLWODI die Aufmerksamkeit ...

Westerwald bereitet sich auf klimatische Veränderungen im Tourismus vor

Der Klimawandel stellt den Tourismus im Westerwald vor neue Herausforderungen. Längere Trockenperioden ...

Großzügige Spende für integrative KiTa in Wirges

Mit einer großzügigen Spende hat Peter Noll, Mitglied des Lions Clubs Montabaur-Hachenburg, die Anschaffung ...

Einzigartige Foto-Session im Stöffel-Park: "Alte Liebe rostet nicht"

Der Stöffel-Park in Enspel feiert in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen und bietet eine besondere ...

Vier kurze Konzerte beim Hadamarer Orgelspaziergang

Am Sonntag, dem 21. Juni 2026, findet in Hadamar die zwölfte Ausgabe des beliebten Orgelspaziergangs ...

Weitere Artikel


Straßensperrungen im Westerwaldkreis schützen wandernde Amphibien

Im Westerwaldkreis kommt es wieder zu Straßensperrungen, um die sichere Wanderung von Amphibien zu ihren ...

Neues Katastrophenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz erhält breite Zustimmung

Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 stellt Rheinland-Pfalz den Katastrophenschutz auf neue ...

Rheinland-Pfalz erweitert Spielraum für Tourismusfinanzierung

Der rheinland-pfälzische Landtag hat eine bedeutende Änderung im Kommunalabgabengesetz beschlossen, die ...

75 Jahre Möhnenclub Klatschmohn: Neuer Nachtumzug in Nentershausen

Der Nentershäuser Möhnenclub Klatschmohn feiert sein 75-jähriges Bestehen mit einem besonderen Highlight: ...

Gutachter im Koblenzer Prozess: Angeklagter für Umsturzpläne schuldfähig

Im aufsehenerregenden Prozess um geplante Umsturzpläne in Deutschland hat ein Gutachter nun die Schuldfähigkeit ...

BGH-Urteil: Birkenstock-Sandalen genießen keinen Urheberrechtsschutz

Die ikonischen Birkenstock-Sandalen sind zwar ein modisches Statement, doch als Kunstwerk gelten sie ...

Werbung