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Pressemitteilung vom 15.02.2025    

Neues E-Passfotoverfahren ab 1. Mai 2025: Was sich ändert

Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine wichtige Änderung bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in Kraft. Bürger benötigen dann ein digitales biometrisches Lichtbild, das nicht mehr selbst erstellt oder ausgedruckt werden kann.

Foto: Pixabay

Hachenburg. Ab dem 1. Mai 2025 müssen alle, die einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchten, ein digitales biometrisches Lichtbild vorlegen. Diese Reform zielt darauf ab, die Sicherheit und Qualität der Fotos zu verbessern und Manipulationen zu verhindern.

Digitale Passfotos können weiterhin bequem in örtlichen Fotofachgeschäften angefertigt werden. Diese Geschäfte liefern die Fotos ausschließlich in elektronischer Form direkt an das Bürgerbüro. Sie garantieren für die Qualität und Verwendbarkeit der Bilder und bieten zudem eine individuelle Beratung an, die besonders bei speziellen Anforderungen, wie etwa bei Kleinkindern oder Menschen mit Behinderung, hilfreich sein kann.



Zusätzlich bietet das Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg während der üblichen Öffnungszeiten einen Service zur Passfotoerstellung an. Hierfür wird ein Terminal der Bundesdruckerei genutzt. Derzeit sind diese Passfotos nur für Personalausweise und Reisepässe verwendbar. Eine Erweiterung auf weitere Dokumente, wie Führerscheine, könnte folgen.

Die digitalen Lichtbilder, sowohl vom Fachgeschäft als auch von der Behörde, haben eine Gültigkeit von sechs Monaten und müssen innerhalb dieses Zeitraums verwendet werden. (PM/Red)


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