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Nachricht vom 12.02.2025    

Wirtschaft und Kommunen kritisieren Grundsteuerpläne in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz formiert sich Widerstand gegen die Pläne zur Umsetzung der Grundsteuerreform. Wirtschaft und Kommunen warnen vor einem drohenden Bürokratiemonster, das durch die differenzierten Hebesätze entstehen könnte.

Grundsteuererklärungen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Mainz. Wirtschaft und kommunale Spitzenverbände schlagen Alarm wegen des rheinland-pfälzischen Ansatzes zur Grundsteuerreform. In einer gemeinsamen Erklärung bezeichneten die IHK-Arbeitsgemeinschaft und die kommunalen Spitzenverbände den Gesetzentwurf als "Bürokratiemonster". Sie befürchten zusätzliche Steuererhöhungsspiralen. Der Gesetzentwurf der Landes-Ampel sieht vor, dass Kommunen differenzierte Hebesätze für Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke einführen können - eine Änderung, die erst kurz vor dem Inkrafttreten der Reform bekannt wurde.

Zuvor hatte es den Anschein gehabt, dass Rheinland-Pfalz das Bundesmodell direkt umsetzen würde. Die Wirtschaft und Kommunen kritisieren scharf, dass die Pläne der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP nicht im Vorfeld abgestimmt wurden. Im Februar-Plenum wird sich der rheinland-pfälzische Landtag mit dem Entwurf befassen. Karina Szwede von der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz betont: "Wir lehnen zweierlei Hebesätze entschieden ab. Die Grundsteuer B darf nicht zu einer zusätzlichen kommunalen Unternehmenssteuer heranwachsen." Sie warnt, dass Anpassungen der Hebesätze auf Gewerbeimmobilien leicht weitere Steuererhöhungsspiralen auslösen könnten, was die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigen würde.



Michael Mätzig, geschäftsführender Direktor des Städtetags, erklärt, dass erhebliche rechtliche Unsicherheiten für die Kommunen entstehen würden. "Außerdem wird die missglückte Grundsteuerreform den Kommunen mit einer vermeintlichen Lösung viel zu spät vor die Füße gekippt." Ein rückwirkend zum 1. Januar in Kraft tretendes Gesetz bedeute einen massiven Aufwand für die Städte zur Anpassung der Systeme. Moritz Petry vom Gemeinde- und Städtebund kritisiert, dass den Gemeinden mit dem Vorhaben ein schwer kalkulierbares Prozessrisiko aufgebürdet werde. Er fordert die Ampel auf, den eingeschlagenen Weg nicht weiterzuverfolgen und stattdessen die Steuermesszahlen anzupassen, wie es andere Bundesländer tun.

Die Reform ist notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht das bisherige Bewertungssystem bis Ende 2024 beanstandet hat. Der Bund musste bis Ende 2019 ein neues Grundsteuergesetz verabschieden, was neue Bewertungen für fast 36 Millionen Grundstücke erforderlich machte, darunter 2,5 Millionen Immobilien in Rheinland-Pfalz. (dpa/bearbeitet durch Red)


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