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Pressemitteilung vom 08.02.2025    

Jugendschutz im Karneval: Strenge Kontrollen angekündigt

Der Westerwaldkreis bereitet sich auf die bevorstehenden Karnevalsveranstaltungen vor und erinnert an die strengen Jugendschutzbestimmungen. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen.

Auch im Karneval gilt, dass kein Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gegeben werden darf. Foto: Kreisverwaltung/Carolin Faller

Westerwaldkreis. Das Jugendamt des Westerwaldkreises nutzt die bevorstehenden Karnevalssitzungen, Feiern und Umzüge, um auf die geltenden Jugendschutzbestimmungen hinzuweisen. Diese sind auch während der närrischen Tage uneingeschränkt zu beachten.

Kein Alkohol für Minderjährige
Laut Jugendschutzgesetz ist es verboten, Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auszuschenken. Spirituosen wie Schnaps und Likör dürfen zudem nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden. Auch die Besuchszeiten bei Veranstaltungen müssen beachtet werden: Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren müssen ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten bis spätestens 24 Uhr die Veranstaltung verlassen.

Verantwortung von Eltern und Gewerbetreibenden
Nicht nur Veranstaltende stehen in der Pflicht, sondern auch Eltern und Gewerbetreibende. Es wird betont, dass jeder Erwachsene darauf achten sollte, dass Kinder und Jugendliche keinen Alkohol konsumieren. Besonders bei Karnevalsumzügen wird oft Alkohol an Minderjährige verteilt, wobei die schädlichen Auswirkungen auf den Körper unterschätzt werden.




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Kontrollen und Sanktionen
Während der Karnevalstage sind verstärkte Kontrollen durch Polizei und Ordnungsbehörden geplant. Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen können mit erheblichen Geldbußen geahndet werden. Ausführliches Informationsmaterial zum Thema Jugendschutz ist im Jugendamt bei Jochen Bücher unter der Telefonnummer 02602 124-453 erhältlich.


Mehr dazu:   Karneval   Kinder & Jugend  
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