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Nachricht vom 07.02.2025    

Selbstbestimmungsgesetz in Rheinland-Pfalz: Nachfrage nach Geschlechtsänderungen sinkt

Seit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes vor 100 Tagen können Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen bei den Standesämtern einfacher ändern lassen. Doch wie hat sich die Nachfrage entwickelt?

Symbolbild (Quelle: Pixabay)

Mainz. Nach anfänglich großer Nachfrage verzeichnen die Standesämter in Rheinland-Pfalz einen Rückgang bei Änderungen von Geschlechtseinträgen und Vornamen. Rund 100 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes berichten mehrere Standesämter im Land von diesem Trend. In Trier etwa wurden die meisten Änderungen in den ersten beiden Wochen bis Mitte November beurkundet, so ein Sprecher der Stadt. Seitdem gibt es nur noch vereinzelte Anfragen, mit insgesamt rund 70 Fällen, wobei die häufigste Änderung zum männlichen Geschlecht erfolgte.

101 Änderungseinträge des Geschlechts
Ähnlich äußern sich auch Städte wie Ludwigshafen, Kaiserslautern und Worms sowie die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz. Dort gibt es weiterhin mehrere Termine pro Woche, aber die Zahlen sind rückläufig. Seit dem Start des Gesetzes im vergangenen November wurden in Mainz 101 Änderungen vorgenommen, davon 40 hin zum männlichen Geschlecht.

Die Standesämter erklären den Rückgang damit, dass viele Betroffene auf die Gesetzesänderung vorbereitet waren. "Zu Beginn hatten wir eine Vielzahl an Erklärungen, da ein großer Personenkreis bereits auf das Inkrafttreten des Gesetzes gewartet hatte", berichtet die Stadt Kaiserslautern. Auch in Mainz wird die große Nachfrage mit dem angekündigten Stichtag am 1. November 2024 begründet.



Die Städte Ludwigshafen, Kaiserslautern, Koblenz, Speyer und Worms melden, dass es nur wenige Nachfragen zum geänderten Verfahren gegeben habe. Ein Sprecher der Stadt Koblenz sagt, dass sich Betroffene vielfach im Vorfeld informiert hatten. Nur in Mainz und Trier seien vermehrt Nachfragen aufgetreten.

Bistum Trier will auch kirchliche Unterlagen ändern
Das Bistum Trier plant, ebenfalls Änderungen in kirchlichen Unterlagen vorzunehmen. Diese sind bislang noch nicht möglich, doch die Vorbereitungen laufen, wie eine Sprecherin des Bistums mitteilt. Vergleichbare Schritte in den rheinland-pfälzischen Bistümern Mainz und Speyer sind derzeit nicht geplant.

Das Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November des vergangenen Jahres in Kraft trat, betrifft vor allem Trans-, Inter- und nicht binäre Menschen und erleichtert die Änderungen von Geschlechtseinträgen erheblich. Zuvor waren medizinische und psychologische Gutachten sowie richterliche Beschlüsse erforderlich.
(dpa/bearbeitet durch Red)



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