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Pressemitteilung vom 30.01.2025    

Steuerpflichtige Renten: Was Rentner jetzt wissen müssen

Früher konnten Rentner das Finanzamt im Ruhestand verlassen – heute ist das nicht mehr so einfach. Immer mehr Renten sind steuerpflichtig. Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz informiert über die aktuelle Regelung und mögliche Steuerfallen für Rentner.

Symbolbild (Quelle: pixarbay)

Region. Mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 wurde die nachgelagerte Besteuerung für Renten eingeführt. Das bedeutet, dass die Rentenbeiträge während des Arbeitslebens steuerfrei sind. Diese Steuerersparnis während der Erwerbstätigkeit wird jedoch im Ruhestand durch die Besteuerung der Renten ausgeglichen.

Ab 2025 sollen die Beiträge zu 100 Prozent steuerfrei sein, während die volle Besteuerung der Renten erst 2040 erreicht wird. Aufgrund dieser Übergangsphase gibt es weiterhin Bedenken bezüglich einer unzulässigen Doppelbesteuerung, bei der Renten sowohl auf die Beiträge als auch auf die Renten selbst besteuert werden könnten.

Doppelbesteuerung: Was ist zu beachten?
Die Gefahr einer Doppelbesteuerung ist vor allem bei Selbstständigen und bestimmten Vorsorgeaufwendungen gegeben. Im Jahr 2021 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass bis dahin keine Doppelbesteuerung vorliege, wenn die steuerfrei bleibenden Rentenzahlungen mindestens so hoch sind wie die aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen. Besonders Selbstständige müssen aufpassen, da sie ihre vollen Beiträge selbst zahlen müssen.



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Was ändert sich ab 2023?
Ab 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich zu 100 Prozent abziehbar. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde der Anstieg des Besteuerungsanteils für Renten verlangsamt. So wird die Vollbesteuerung erst ab 2058 erreicht und nicht mehr ab 2040. Rentner, die 2024 in Rente gehen, müssen 83 Prozent ihrer Rentenbezüge versteuern.

Rentner im Ausland: Steuerpflicht bleibt bestehen
Rentner, die Deutschland verlassen und ihren Lebensabend im Ausland verbringen, sind weiterhin steuerpflichtig. Das Finanzamt Neubrandenburg bleibt für sie zuständig, wenn sie aus Deutschland nur Renten beziehen. Wer plant, auszuwandern, sollte diese steuerliche Situation bei der Planung berücksichtigen.

Fazit: Steuerberater sollten konsultiert werden
Angesichts der sich ändernden Regelungen und der möglichen Steuerfallen im Ruhestand empfiehlt es sich, frühzeitig einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Weitere Informationen und Hilfe bei der Suche nach einem Steuerberater bieten die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz und ihr Suchdienst unter www.sbk-rlp.de. (PM/Red)


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